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Müller Leo · Nationalrat · 2018-06-13

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

In diesem Block geht es um die Artikel 1 bis 12, also um Gegenstand, Zweck, Begriffe, Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze.

Ich komme zu den einzelnen Anträgen: Die CVP-Fraktion unterstützt den Mehrheitsbeschluss der Kommission, wonach in Artikel 2 Buchstabe a in den Zweck aufgenommen wird, dass die öffentlichen Mittel nicht nur wirtschaftlich, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig eingesetzt werden sollen. Es geht hier darum, dass man den Einsatz der Mittel nicht nur projektbezogen, sondern auch volkswirtschaftlich beurteilt. Wir müssen uns allerdings bewusst sein, dass wir hier beim Zweckartikel sind. Hinten müssen dann konkrete Bestimmungen folgen, damit der Zweck auch erfüllt werden kann; ich komme dann nochmals darauf zurück. Ebenso unterstützt die CVP-Fraktion die Mehrheitsanträge zu Artikel 2 Buchstaben d und e.

Dagegen lehnt die CVP-Fraktion die Minderheit Schelbert zu Artikel 3 Buchstabe f ab. Vehement lehnt die CVP-Fraktion die Minderheit Pardini zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e sowie zu Absatz 2 ab: Würden öffentliche oder von öffentlicher Hand beherrschte Unternehmen dem Beschaffungsrecht unterstellt, würde das für diese Unternehmungen eine massive Wettbewerbsverzerrung respektive Wettbewerbsbehinderung darstellen. Würde beispielsweise die Swisscom, die im vollen Wettbewerb zu anderen internationalen Konkurrenten steht, dem Beschaffungsrecht unterstellt, würde sie stark benachteiligt, weil andere, zum Beispiel Microsoft, Facebook, Google usw., die direkte Mitbewerber der Swisscom sind, dem Beschaffungsrecht nicht unterstellt sind. Das hätte für die Swisscom einerseits finanzielle, aber andererseits auch grosse zeitliche Nachteile. Als weiteres Beispiel nenne ich die Suva: Hier müssen gemäss Unfallversicherungsgesetz für alle Anbieter von Unfallversicherungen - das sind private Krankenkassen, Privatversicherer, Suva usw. - und auch für deren Produkte und Dienstleistungen die gleichen Spielregeln gelten. Auch hier würde mit der einseitigen Unterstellung der Suva unter das Beschaffungsrecht stark wettbewerbsverzerrend eingegriffen. Das wollen wir nicht.

Dagegen unterstützt die CVP-Fraktion bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e die Minderheit Schelbert, wonach bei Aufträgen auch die Organisationen der Arbeitsintegration ausgenommen werden. Diese sollen gleichgestellt werden mit Wohltätigkeitsinstitutionen, Behindertenorganisationen und weiteren.

Zudem unterstützt die CVP-Fraktion den Einzelantrag Ammann zu Artikel 11 Buchstabe f. Hier geht es darum, dass keine speziellen Schutzgebühren verlangt werden, die dann nur unter gewissen Bedingungen wieder zurückgefordert werden können. Diese Schutzgebühren wurden in der Vergangenheit zum Teil recht hoch angesetzt, und das hat natürlich viele Mitbewerber davon abgehalten, an der Ausschreibung mitzumachen.

Eine weitere zentrale Bestimmung ist Artikel 12 Absatz 1. Hier beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, dass die Arbeitsschutzbestimmungen und die Arbeitsbedingungen am Ort der Leistung eingehalten werden müssen. Das ist der Mehrheitsantrag der Kommission. Ich erwähne das hier nur, weil wir diesem Ansinnen Nachdruck verleihen wollen, und ich bitte Sie, diesem Mehrheitsantrag zu folgen.

Im Weiteren, und hier komme ich schon langsam zum Schluss, unterstützen wir den Einzelantrag Regazzi zu Artikel 12 Absatz 2bis. Sie haben es gehört, ein ähnlicher Antrag, der aber zu einschränkend formuliert war, war die Minderheit Jans zu Artikel 12 Absatz 2bis. Diese Minderheit wurde jetzt zurückgezogen. Wir haben nun den Einzelantrag Regazzi vorliegen, und ich bitte Sie, diesen zu unterstützen. Denn es geht darum, dass ein Besteller im Einzelfall formulieren kann, welche Bestimmungen für Leistungen im Ausland dort eingehalten werden müssen. Das gibt auch den Schweizer Unternehmen etwas Sicherheit, indem sie nicht Bestimmungen für Leistungen im Inland einhalten müssen, wenn gleichzeitig Leistungen, die im Ausland erbracht und bezogen werden, anderen, also largen Gesetzesbestimmungen unterstellt sind.

Deshalb bitte ich Sie, dem Einzelantrag Regazzi zuzustimmen.