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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-06-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-06-13

Wortprotokoll

Selbstverständlich ist der Schutz des geistigen Eigentums in unserer Wirtschaftsordnung ein sehr wichtiger Pfeiler, ausgedrückt durch das Urheberrecht oder den Patentschutz. Das ist unbestritten. Es geht hier einfach darum, ob es richtig ist, alle Gebühren entsprechend zu erfassen, oder ob wir, wie das hier Bundesrat, Nationalrat und die Mehrheit eigentlich eben machen, gewisse Teile ausnehmen müssen.

Technologieförderung, die Archivierung von Programmen und Aus- und Weiterbildung haben jetzt wirklich nicht sehr viel mit den Interpreten und den Künstlern zu tun. Es geht darum, dass man sagt: Der Teil, bei dem es wirklich auch um die Musik geht, um den Schutz der Interpreten, auch darum, dass die Suisa-Einnahmen korrekt erhoben werden können, bleibt bestehen. Aber die Ausklammerung der zweckgebundenen Subventionen in den Bereichen, die ich aufgezählt habe, hat mit dem Schutz der Interpreten und Komponisten nichts zu tun. Deshalb glaube ich, dass die getroffene Lösung sehr fair ist, zumal es natürlich dann ein kleiner Teil der heutigen Einnahmen ist, der davon betroffen ist. Der weitaus grösste Teil bleibt selbstverständlich weiterhin abgabepflichtig, und die Suisa macht hier auch einen guten Job.

Ein Teil des Anliegens des Motionärs ist überdies bereits erfüllt. Genau bei der Subvention für die Technologieförderung hat man für DAB plus mit den Radios eine umfassende Lösung gefunden. Dort war auch die Suisa einverstanden, dass das ausgenommen wird, und in diesem Sinn und Geist entwickeln wir das jetzt weiter. Deshalb glaube ich, dass es richtig ist. Die Interpreten und Komponisten leiden heute vor allem wegen des Downloads von Musik aus dem Internet, wo sie gar keinen Schutz geniessen, wo keine Suisa vorhanden ist. Das wissen wir, das ist das grosse Problem, und dieser kleine Teil hier mit den Berg- und Randregionen-Radios wird den Schutz nicht vergrössern, wird die Suisa nicht retten.

Wir hoffen, dass mit diesem politischen Zeichen eine Gesetzesrevision eigentlich nicht nötig sein wird, sondern dass man es damit eben schaffen wird, den gemeinsamen Tarif S in den Verhandlungen mit Verwertungsgesellschaften und Veranstaltern entsprechend anzupassen. Das wäre die eleganteste Lösung für alle.