Eberle Roland · Ständerat · 2018-06-13
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-13
Wortprotokoll
Das ist, nehme ich an, bei dieser Vorlage die letzte Frage, die ein bisschen Zeit beanspruchen wird. Man kann sich ja trotzdem kurzfassen. Ich werde das, was meine Ausführungen anbelangt, tun.
Es geht bei Artikel 12 um die Verhütung von Wildschaden. Das ist altrechtlich quasi der Einzelabschussartikel. Das haben wir jetzt ja aber systematisch gekehrt. Es geht darum, unter welchen Bedingungen diese Einzelmassnahmen getroffen werden können. Die Minderheit Rieder beantragt, dass die Wildhut praktisch allumfassend bejagen kann, und zwar ungeachtet der Art, ob jagdbar oder nur ausnahmsweise jagdbar. Es geht dort auch darum, dass man auch Muttertiere schiessen kann, wenn sie grossen Schaden anrichten.
Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass mit der Variante gemäss Entwurf des Bundesrates eigentlich alles gesagt ist, was gesagt werden muss. Wir haben die entsprechenden Ausweitungen vorgenommen. Wir haben die Regulierung eingeführt und haben immer noch die Möglichkeit, falls es dann nicht reicht, im konkreten Einzelfall mit einer Einzelabschussbewilligung entsprechende Massnahmen zu treffen. Ich weise hier auf Artikel 7 Absatz 5 hin.
Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass der Mutterschutz bei den Tieren hier hochgehalten werden muss. Die Kommissionsminderheit sieht das anders. Wir werden hören, welche Begründung hier erfolgen wird.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Wenn dieser Antrag obsiegt, dann ist, das kann ich eigentlich auch gleich erledigen, der Einzelantrag Engler obsolet, weil es dort genau um diesen Muttertierschutz geht, der ja dann gesichert wäre, wenn Sie bei Absatz 2 dem Antrag der Kommissionsmehrheit folgen.
Ich bitte Sie also, der Kommissionsmehrheit zu folgen, und bin gespannt auf die Ausführungen der Minderheit.