Landolt Martin · Nationalrat · 2018-06-13
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2018-06-13
Wortprotokoll
Es wurde schon viel gesagt, ich versuche, mich kurz zu halten. Die BDP-Fraktion unterstützt im Block 1 meistens die Mehrheit, mit Ausnahme von Artikel 3 Buchstabe f, Artikel 12a sowie Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e, wo wir überall die jeweilige Minderheit Schelbert unterstützen.
Ich knüpfe an meine Ausführungen bei der Eintretensdebatte an, wo ich über verantwortungsvolles Unternehmertum gesprochen habe. Was von der Minderheit zu den Artikeln 3 Buchstabe f und 12a verlangt wird, ist die Einhaltung der Umweltvorschriften, keine Verschärfung der Vorschriften, sondern die Einhaltung der bestehenden Vorschriften. Artikel 3 Buchstabe f erwähnt beispielsweise das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983. Das ist nun wirklich nicht eine ganz brutal hohe Hürde.
In Artikel 12a wird ausgeführt, dass für Leistungen, die im Inland erbracht werden, die im Inland geltenden Umweltschutzbestimmungen einzuhalten seien. Für im Ausland zu erbringende Leistungen seien die dortigen Umweltschutzbestimmungen einzuhalten. Es wird also faktisch von den Leistungserbringern nichts anderes erwartet als die Einhaltung der jeweils vor Ort geltenden Regelungen in Bezug auf den Umweltschutz oder den Erhalt der natürlichen Ressourcen. Das ist im Jahr 2018 nun wirklich nicht zu viel verlangt, sondern, auf Neudeutsch formuliert, schlichtweg State of the Art.
Artikel 10 regelt die Ausnahmen, bei denen das Gesetz keine Anwendung finden soll. Die BDP-Fraktion unterstützt auch dort die Minderheit Schelbert, welche Absatz 1 Buchstabe e um Aufträge an Organisationen der Arbeitsintegration ergänzen möchte. Es handelt sich dabei um Organisationen mit einer sozialen Aufgabe, die nicht gewinnorientiert sind. Wenn sie nicht von Ausschreibungen ausgenommen werden, unterstellt man sie dem Wettbewerb, was hier nun wirklich wenig Sinn macht. Wenn Sie die Logik der anderen, [PAGE 1006] unbestrittenen Ausnahmen weiterverfolgen, ich nenne beispielsweise die Behinderteninstitutionen oder die Wohltätigkeitseinrichtungen, dann spricht nichts gegen die Ergänzung gemäss der Minderheit Schelbert.
Im Weiteren werden wir die Einzelanträge Ammann und Regazzi unterstützen, ansonsten, wie eingangs erwähnt, jeweils die Mehrheit.