Wicki Hans · Ständerat · 2018-06-13
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Nachdem Ihnen nun Kollege Janiak die Auffassung der Mehrheit dargelegt hat, möchte ich Ihnen namens der Minderheit empfehlen, die Motion anzunehmen, denn die Umsetzung würde auf unseren Autobahnen zahlreiche Vorteile bringen.
Etwas überraschend ist aber die Auffassung der Kommissionsmehrheit, wonach dadurch kein besserer Verkehrsfluss gewährleistet wäre. Dem widerspricht sowohl die Erfahrung aus anderen Ländern als auch die Analyse zu diesem Thema. Demgemäss würde der Verkehrsfluss durch das Rechtsvorbeifahren sogar besser werden - ein Punkt, den übrigens auch Frau Bundesrätin Leuthard im Nationalrat so dargelegt hat. [PAGE 554]
Heute verzeichnen wir auf dem Nationalstrassennetz schon über 24[NB]000 Staustunden pro Jahr, und dass diese die Wirtschaft belasten, sollte meines Erachtens unbestritten sein. Gewerbetreibende, unzählige KMU und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind davon massiv betroffen. Tausende Arbeitsplätze sind vom funktionierenden Strassenverkehrsnetz abhängig, und gemäss verschiedenen Untersuchungen führt ein kontrolliertes Rechtsvorbeifahren eben zu einer Kapazitätssteigerung respektive zu einer verbesserten Ausnützung der vorhandenen Strassenkapazität um - man höre und staune - bis zu 10 Prozent. Laut einem technischen Bericht des Astra aus dem letzten Jahr fördert das Rechtsvorbeifahren einen harmonischen Verkehrsablauf mit nur geringen Geschwindigkeitsunterschieden und minimalen Fahrstreifenwechseln. Es steht daher ausser Frage, dass auch der Verkehrsfluss, d. h. die Verteilung, verbessert wird und dadurch Staus verhindert oder verkürzt werden. Wir können damit die bestehende Infrastruktur grundsätzlich effizienter nützen.
Ebenfalls dürfte sich die Verkehrssicherheit tendenziell verbessern. Meines Erachtens ist der heutige Zustand eben nicht mehr zeitgemäss. Auf unseren Nationalstrassen zwischen den grossen Zentren und rund um die Agglomerationen haben wir tagtäglich dichten Verkehr. Jeder, der auf der rechten Spur fährt, muss sich immer wieder die Frage stellen: Darf ich nun an einem anderen Fahrzeug rechts vorbeifahren, oder riskiere ich erhebliche Sanktionen? Fahrzeugführende auf Autobahnen und Autostrassen sind durch die aktuelle Rechtsprechung verunsichert, und Unsicherheit ist vermutlich das Letzte, was wir im Strassenverkehr brauchen. Unsicherheit führt zu einer Abnahme der Verkehrssicherheit und damit eben zu Unfällen.
Wir brauchen eine klare Abgrenzung zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen. Den meisten Verkehrsteilnehmern dürfte das Bundesgerichtsurteil vom März 2016 über das passive Vorbeifahren vermutlich auch nicht bekannt sein, aber ich erläutere Ihnen dies sehr gerne: Darin hat das Bundesgericht nämlich das passive Vorbeifahren, wenn die Überholspur durch Verkehrsverdichtung ein schnelleres Vorankommen verhindert, erlaubt. Immerhin ist zu betonen, dass das Rechtsüberholen weiterhin verboten bleibt. Das heisst also, das Zickzack- oder Slalomfahren wird weiterhin unter Strafe stehen.
Mit der Anpassung von Artikel 36 Absatz 5 der Verkehrsregelnverordnung wird Rechtssicherheit geschaffen, indem die Kriterien klarer werden. Klarheit und Einfachheit führen bekanntlich zu mehr und eben nicht zu weniger Sicherheit. Zudem hat eine ausdrückliche Regelung den Vorteil, dass man gleichsam gratis zu Kapazitätssteigerungen käme, und dies in einem Bereich, der heute regelmässig überlastet ist.
Schliesslich noch ein Wort zum Argument, wonach ohnehin der Bundesrat für die Anpassung der Verordnung zuständig sei: In den letzten Jahren mussten wir wiederholt bemängeln, dass die Verwaltung in ihren Verordnungen den Willen des Gesetzgebers arg strapaziert. Nun haben wir für einmal die umgekehrte Situation: Der Bundesrat will es, der Nationalrat unterstützt das Anliegen der Motion, und alle wollen hier Klarheit schaffen. Das Anliegen wurde im Nationalrat auch von der Präsidentin des VCS mit unterstützt, und nicht zuletzt hat auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung signalisiert, dass sie eine solche Lösung unterstützen kann. Auch der Präsident der Verkehrskommission der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten unterstützt die Motion, und zu guter Letzt wird die Motion, wie gesagt, auch vom Bundesrat unterstützt. Also sind sich eigentlich alle einig - ausser unsere Kommission!
Selbstverständlich handelt es sich um eine Anpassung der Verordnung. Selbstverständlich hat der Bundesrat die Kompetenz, Verordnungen anzupassen. Wenn nun aber unser Rat die Motion ablehnt, müssen wir uns bewusst sein, dass wir dann allem, dem wir bis jetzt zugestimmt haben, vergebens zugestimmt haben. Der Bundesrat wird die Verordnung nie mehr anpassen können. Ich erinnere Sie ganz gerne an die Diskussion bezüglich der Mobilfunktechnologie.
Wollen wir diese Pattsituation wirklich schaffen? Wollen wir die Bundesrätin wieder in diese unangenehme Situation bringen, etwas zu wollen, aber nicht zu dürfen? Ich denke, dass wir nach der letzten Ablehnung schlauer geworden sind. Wir könnten heute etwas richtig machen, indem wir all diese unterstützenden Voten auch unterstützen und der Motion Burkart dadurch die Chance bieten, die Rechtslage für das Rechtsvorbeifahren eindeutig zu klären, Sicherheit zu schaffen und gratis die schon lange notwendige Kapazitätserhöhung zu erreichen.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und die Motion anzunehmen, damit unsere Frau Bundesrätin mit ruhigem Gewissen die Anpassungen vornehmen kann.