Janiak Claude · Ständerat · 2018-06-13
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Hier war die Kommission eigentlich einheitlicher Meinung; ich gehe davon aus, dass dieses Geschäft etwas weniger Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, einen Entwurf zur Änderung des Strassenverkehrsrechts vorzulegen, wonach für jegliche Verwendung von Personenwagen der Kategorie B ein einziger Führerausweis genügt.
Heute wird unterschieden zwischen dem berufsmässigen Personentransport und der normalen Verwendung von Personenwagen. Die Gefahren, die von den Lenkerinnen und Lenkern ausgehen, sind aber immer die gleichen. Man sollte also erwarten dürfen, dass alle, ob sie viel fahren oder wenig fahren, über die gleichen Fähigkeiten verfügen, um ein Personenfahrzeug zu lenken. Es kann auch sein, dass Privatpersonen ihr Auto sogar mehr brauchen als sogenannte berufsmässige Chauffeusen und Chauffeure.
In der Kommission waren wir uns einig. Es sind eigentlich erst post festum Bedenken aufgetreten, es sind dann auch beispielsweise Schreiben vom Astag gekommen, die im Hinblick auf die Diskussion über Uber-Chauffeure Bedenken angemeldet haben. Da gilt aber das Gleiche wie bei allen anderen Teilnehmern am Strassenverkehr: Sie müssen über diese Fähigkeiten verfügen, unabhängig davon, in welcher Funktion sie ein Fahrzeug lenken. Auch das Taxigewerbe meldete sich dann noch.
Uns wurde gesagt, es sei eine umfassende Gesetzesrevision vorgesehen, dabei sollen drei zentrale Inhalte geregelt werden: die digitale Wirtschaft inklusive der Fragen, die die Massnahmen von Via sicura betreffen, die wir ja beschlossen haben, und das teilautonome sowie das autonome Fahren. Die Kommission hat sich überzeugen lassen und hat keine Einwände gesehen, weshalb man dieser Motion nicht zustimmen sollte.[GZ]
Ich bitte Sie, der einstimmigen Kommission zu folgen.