Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2018-06-13
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Bei Artikel 13, Minderheit I (Bertschy) zu Absatz 4 und Minderheit II (Pardini), werden wir der Mehrheit folgen.
Zu Artikel 14 Absatz 3, Minderheit Leutenegger Oberholzer: Der Antrag der Mehrheit gewährleistet, dass Anbieterinnen von vorgelagerten Marktabklärungen keinen Wettbewerbsvorteil erlangen. Ansonsten sollen solche Anbieterinnen als vorbefasst gelten. Wir finden diese Präzisierung und Erklärung eigentlich ausreichend und gut. Es wird klargestellt, dass aus einer reinen Marktabklärung keine Vorbefassung folgt. Sollte doch eine Vorbefassung entstehen, greifen die Absätze 1 und 2 von Artikel 14. Wir folgen hier der Mehrheit.
Zu Artikel 21 Absatz 3, Minderheit Aeschi Thomas: Hier sind wir der Ansicht, dass die vom Bundesrat formulierte Fassung ausreichend und verständlich ist, und folgen der Mehrheit.
Zu Artikel 21 Absatz 5, Minderheit Vogt: Bereits Artikel 2 sieht vor, dass grundsätzlich Wettbewerb zu schaffen und die Gleichbehandlung der Anbieter zu gewährleisten ist. Es besteht auch im Sinne des Wirtschaftlichkeits- und Wettbewerbsgebotes grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen des Freihandelsverfahrens Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen zu führen. Das ist ausreichend, und wir folgen deshalb der Mehrheit.
Zu Artikel 21 Absatz 6, Minderheit Vogt: Wir sind der Ansicht, dass dieses Anliegen auf Verordnungsstufe geregelt werden sollte, weshalb wir der Mehrheit folgen.
Zu Artikel 25 Absätze 4 und 5 und der Minderheit Pardini: Wir möchten den Spielraum der Auftraggeberin nicht einschränken und unterstützen die Mehrheit. Die Fassung des Bundesrates trägt ausserdem dem Umstand Rechnung, dass es unerwartete Veränderungen geben kann, auf die man reagieren können muss.
Zu Artikel 26 Absatz 1 und den Minderheiten Landolt und Flückiger Sylvia:
Es muss selbstverständlich das Ziel sein, dass alle Teilnahmebedingungen eingehalten werden. Diese Forderung hier ist jedoch in der Praxis nicht bis ins letzte Detail umsetzbar. Die Formulierung "stellt sicher" ist hart und könnte auch heissen, dass das garantiert werden muss. Dies würde einen beträchtlichen Mehraufwand sowohl für die Verwaltung als auch für die Unternehmen bedeuten.
Ausserdem liesse sich kaum bis ins Letzte überprüfen, ob ein Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren Finanzhilfen erhalten hat oder nicht. Wir folgen aus diesen Gründen der Mehrheit.
Zu Artikel 26 Absatz 2 und der Minderheit Bertschy: Der Nachweis mittels Selbstdeklaration entspricht der Beschaffungspraxis vieler Vergabestellen. Der Nachweis mittels Selbstdeklaration kommt insbesondere auch den KMU entgegen, da der Aufwand verhältnismässig gering ist. Wir folgen deshalb der Mehrheit.