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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-06-13

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Ich vertrete hier die beiden Minderheiten Pardini zu Artikel 31 und Artikel 37. Artikel 31 betrifft die Bietergemeinschaften und Subunternehmer. Im Entwurf des Bundesrates steht unter Absatz 1: "Bietergemeinschaften und Subunternehmerinnen sind zugelassen, soweit ..." Der Antrag Pardini lautet: "Bietergemeinschaften und eine Subunternehmerebene für die gleiche Leistung sind zugelassen ..."

Wieso dies? Eines der Hauptprobleme bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind die in den letzten Jahren immer länger gewordenen Subunternehmerketten, insbesondere in der Baubranche. Ich bin überzeugt, Sie alle haben von Beispielen gehört, wo dies dreifach, vierfach, fünffach passiert, und man kann es nicht mehr überblicken. So verlieren sowohl Auftraggeber als auch Kontrollorgane die Übersicht über die Einhaltung von Arbeitsbedingungen. Je länger die Subunternehmerkette, desto wahrscheinlicher sind Fälle von Lohn- und Sozialdumping, auch von missbräuchlichen Konkursen oder sogar Betrugsfällen gegenüber Sozialversicherungen. Arbeitsbedingungen werden oft unterwandert und in komplizierten Konstrukten von Subunternehmerketten versteckt. Eine Begrenzung der Subunternehmerkette reduziert dieses Missbrauchsrisiko massgeblich. Mit der Minderheit Pardini wird dies sichergestellt, indem die Vergabe eines Auftrages auf eine Subunternehmerebene für die gleiche Leistung beschränkt wird. In begründeten Fällen kann die Auftraggeberin Ausnahmen zulassen. Damit wird unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen. Aber im Grundsatz ist nur eine Subunternehmerebene zugelassen.

Ich bitte Sie, dieser Minderheit zuzustimmen, die ein wichtiges Anliegen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen aufnimmt. Gerade Frau Flückiger, aber auch alle jene anderen, die immer wieder darauf pochen, dass die Spiesse gleich lang sein sollen und man nicht benachteiligt wird, müssen ein Interesse daran haben, dass es nicht mehr so viele komplexe Subunternehmerkonstrukte gibt, die dann eben den Wettbewerb verzerren und wo sehr oft sogar Betrug praktiziert wird. Deshalb bitte ich Sie, in Artikel 31 diesen wichtigen Antrag der Minderheit Pardini zu unterstützen.

In Artikel 37 geht es um die Angebotsöffnung. Einige von Ihnen kennen wahrscheinlich die Situation: Wenn die Offerten eingetroffen sind, öffnet man die Angebote. Die Bestimmungen zur Angebotsöffnung - Verfahrensfragen sowie die Protokollerstellung - werden in Artikel 37 geregelt. Was im Gesetzentwurf fehlt, ist eine Regelung zur Zustellung des Protokolls. Mit dem Antrag der Minderheit Pardini zu Absatz 4 wird diese Lücke geschlossen: "Allen Anbieterinnen wird unmittelbar nach der Angebotsöffnung auf Verlangen das Protokoll zugestellt." Damit wird im BöB Transparenz geschaffen. Die Zustellung des Protokolls ist für viele Unternehmer wichtig und trägt der Transparenz, aber auch der Rechtssicherheit Rechnung.

Ich bitte Sie, auch diesen Antrag zu unterstützen. Ich bin überzeugt, all jene von Ihnen, die schon eine solche Angebotsöffnung erlebt haben oder als Unternehmer oder Unternehmerin beteiligt waren, wissen, wie wichtig das Protokoll ist und dass man es jeweils auch gerne bald hätte.