Schwander Pirmin · Nationalrat · 2018-06-14
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-14
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine Vorlage zu erarbeiten, in der die Bestimmungen aus der VegüV unverändert ins Aktienrecht und in die anderen notwendigen Erlasse überführt werden. Falls technisch notwendig, sollen das Aktien- und das Rechnungslegungs- und Revisionsrecht harmonisiert werden. Auf weitere formelle oder materielle Änderungen des Aktienrechts und/oder der anderen Erlasse ist zu verzichten. Ich fordere also mit meiner Minderheit das Mindeste, das gemacht werden muss, weil wir einen Verfassungsauftrag haben. Diesen können wir nicht wegdiskutieren.
Nun stellt sich die Frage, wie wir das machen. Machen wir das in dieser Vorlage? Oder machen wir das separat, weil wir diesen Auftrag erfüllen müssen? Wir haben das Rechnungslegungsrecht revidiert. Wir haben die Schwellenwerte für die ordentliche Revision erhöht. Diese zwei Vorlagen haben wir in den Räten genehmigt. Dann kam die Reaktion der Wirtschaft. Die Wirtschaft hat nach diesen zwei Revisionen gesagt: "Wir brauchen den Rest der grossen Aktienrechtsrevision eigentlich gar nicht mehr." Das war die erste Reaktion nach diesen zwei Revisionen. Warum hat die Wirtschaft das gesagt? Weil sie Rechtssicherheit will! Die deutschsprachige Kommissionssprecherin hat darauf hingewiesen: Es geht darum, den Standort Schweiz zu stärken, die Arbeitsplätze zu sichern, unter Umständen mehr Flexibilität einzuführen. Das kann ich alles unterstützen. Aber es geht eben auch um Rechtssicherheit. Bei jeder Änderung eines Gesetzes stellt sich die Frage, wie es mit der Rechtssicherheit steht. Verunsichern wir damit nicht die Situation in der Wirtschaft, und zwar im internationalen Wettbewerb? Den internationalen Wettbewerb müssen wir uns vor Augen halten!
Deshalb sind wir in der Minderheit zum Schluss gekommen, dass wir jetzt in der heutigen Wirtschaftslage, im ganzen Wirtschaftsumfeld weltweit und in Europa, die Wirtschaft nicht noch mehr verunsichern dürfen, als wir das schon getan haben. Wir wollen von der Minderheit her - das sagen wir offen und transparent - den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative nicht. Das verunsichert, das lässt eben zu, dass Firmen aus anderen Ländern Schweizer Firmen angreifen, indem sie zum Beispiel einfach eine Klage lancieren und damit einen Reputationsschaden entstehen lassen. Wir wollen solche Möglichkeiten ausschalten und unseren Unternehmen weiterhin Rechtssicherheit geben.
Wir wollen auch nicht übermässige Vorschriften für eine bestimmte Branche wie die Rohstoffbranche. Wir wollen auch keine Geschlechterrichtwerte. Das können wir hier offen und transparent darlegen: Das wollen wir nicht.
Aber aufseiten der Minderheit sehen wir natürlich auch, dass es Flexibilitätsmöglichkeiten für die Firmen hat; Stichworte sind Kapitalband, Loyalitätsaktien, vereinfachte Gründung einer Aktiengesellschaft. Das ist alles gut und recht, wir müssen aber folgende Frage stellen: Was bringt es der Wirtschaft konkret im internationalen Standortwettbewerb? Auch diese Revisionspunkte lassen in der Praxis Fragen offen. Wie läuft es dann in der Praxis? Und wenn wir offene Fragen haben, dann gibt es Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft, und das dürfen wir hier nicht zulassen. Deshalb appelliere ich dringend an Sie, sich auf das Nötigste zu beschränken, auf das, was wir machen müssen, nämlich den Verfassungstext umsetzen und die Verordnung des Bundesrates entsprechend in das Gesetz überführen. Wir können diese Situation nicht stehenlassen, indem wir einfach sagen: "Wir haben jetzt die Verordnung, das genügt uns." Das wäre rechtsstaatlich sehr problematisch. Das wollen wir auch nicht. [PAGE 1058]
Ich bitte Sie also, unserer Minderheit zu folgen, damit wir diesen Verfassungsauftrag erfüllen können.