Zanetti Claudio · Nationalrat · 2018-06-14
Zanetti Claudio · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-14
Wortprotokoll
Wir befassen uns heute mit einer wichtigen Materie. In unserem Land gibt es rund 200[NB]000 Aktiengesellschaften. Keine andere Rechtsform ist häufiger anzutreffen. Die Mehrheit der Arbeitnehmer in der Schweiz arbeitet in einer Aktiengesellschaft. Wir dürfen also mit Fug und Recht von einer sehr erfolgreichen Gesellschaftsform sprechen. Entsprechend vorsichtig sollten wir darum beim Legiferieren sein.
Sie kennen den Ausspruch von Montesquieu bestimmt - Sie wurden vorhin von Kollege Nidegger daran erinnert -, der besagt, dass man kein neues Gesetz machen darf, wenn man kein neues Gesetz machen muss. Die Vorlage, die uns heute beschäftigt, bietet Anschauungsmaterial für beides. Nötig ist die Revision eigentlich nur, weil 2013 die Abzocker-Initiative, die sogenannte Minder-Initiative, angenommen wurde. Deren Vorschriften wurden auf dem Verordnungsweg umgesetzt und müssen nun ins Gesetz aufgenommen werden. Das müssen wir machen; mehr nicht.
Wir haben aber eine Vorlage auf dem Tisch des Hauses, die weit über das hinausgeht. Ja, sie ist dermassen überladen, dass wir von der SVP-Fraktion Ihnen empfehlen, gar nicht darauf einzutreten. Sollten Sie es dennoch tun, dann empfehlen wir Rückweisung, damit das Geschäft von unnötigem Ballast befreit werden kann. Zu diesem Ballast gehören - wir haben das vorhin bei den Ausführungen von Kollege Merlini gehört, der die Kritikpunkte aus bürgerlich-freiheitlicher Sicht so vortrefflich dargelegt hat, dass ich nicht nochmals alles wiederholen muss - die Transparenzbestimmungen, das Kapitalband, das nett sein mag, wofür es aber kein ausgewiesenes Bedürfnis gibt, oder auch die Loyalitätsaktie.
Für uns ist aber vor allem die sogenannte Frauenquote Stein des Anstosses. Es ist dabei vollkommen unerheblich, wie starr oder flexibel diese ausgestaltet ist. Wenn das Beste an einer Bestimmung ihr Verfalldatum ist, dann sollten wir diese Bestimmung gar nicht erst einführen. Es geht hier um prinzipielle Erwägungen. Solche Quoten sind entwürdigend und beleidigend für Frauen, weil sie implizieren, Frauen würden es ohne fremde Hilfe nicht schaffen. Wer will schon eine Quotenfrau sein? Es ist so wie beim Völkerball, wenn die, die normalerweise immer zuletzt gewählt werden, plötzlich neue Regeln verlangen.
Ausserdem stellen solche Quoten einen schwerwiegenden Eingriff in die Wahl- und Vertragsfreiheit dar. Das ist insbesondere bemerkenswert, weil ausgerechnet jene Kreise in einem anderen Anwendungsfall, bei der Ehe, also genau jenem Institut, bei dem wir eine perfekte Geschlechterquote haben, dieses Institut für jede erdenkliche Kombination öffnen wollen. Ich habe für diese Form der Freiheit durchaus Sympathien übrig. Ich sehe aber nicht, warum - wenn die Wahlfreiheit hier gelten soll, wenn es den Staat also nichts angeht, wer mit wem zusammenlebt - es den Staat etwas angehen soll, wer mit wem zusammenarbeitet. Der Staat hat zwar das Recht und sogar die Pflicht, gegen Diskriminierung vorzugehen, doch solange es möglich ist, Gesellschaften zu gründen und zu betreiben, die ausschliesslich aus Frauen bestehen, kann von einer Diskriminierung keine Rede sein. Quoten verstossen auch gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, weil sie ein Geschlecht bevorzugen. Schliesslich ist es vollkommen absurd, mit einer Quote eine Mehrheit zu fördern. Quoten sind, wenn schon, etwas für Minderheiten.
Der zweite gewichtige Grund, weshalb wir die Vorlage ablehnen, ist die Aufnahme eines indirekten Gegenvorschlages zur Konzernverantwortungs-Initiative. Hier ist es ebenfalls zu einer unseligen Vermischung zweier unterschiedlicher Materien gekommen. Es stimmt: Der indirekte Gegenvorschlag ist besser als die Volksinitiative. Das ist aber auch nicht so schwierig. Es stimmt auch, dass der Gegenvorschlag mit jedem Zahn, den wir dieser Initiative gezogen haben, besser wurde. Das heisst aber auch, konsequent zu Ende gedacht: Wenn wir auch noch den letzten Zahn ziehen, dann ist die Vorlage eigentlich perfekt. So weit ist es leider nicht gekommen. Mit diesem Gegenvorschlag wird der Weg in eine falsche Richtung eingeschlagen. Das wird nicht besser, wenn wir nur den halben Weg zurücklegen. Dieser Gegenvorschlag enthält nach wie vor weitgehende Haftungsbestimmungen, die mit grossen Risiken und Belastungen für die Unternehmen und die Gerichte verbunden sind.
Diese vorgesehenen Haftungsbestimmungen machen Schweizer Unternehmen international angreif- und erpressbar. Dass die Initianten nun erklären, sie seien zum Rückzug ihrer Volksinitiative bereit, wenn die Bundesversammlung dem vorliegenden Gegenvorschlag zustimme, sollte uns nicht mit Stolz erfüllen, sondern im Gegenteil stutzig machen.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, wie uns die Notwendigkeit eines Gegenvorschlages in der Kommission begründet wurde. Es war wieder einmal von grauen und schwarzen Listen, von Prestige, vom Renommee usw. die Rede und davon, man habe das letzte Mal zu spät reagiert. Kein Wort dazu, ob solche Listen überhaupt legitim sind und ob es richtig war, dass sich die Schweiz plötzlich auf solchen Listen fand. Ist es nicht vielmehr so, dass mit dem Druck durch diese Initiative ausgenützt wird, dass wir Schwäche gezeigt haben? Wer einmal Schwäche zeigt, wird als schwach betrachtet und gerät unter die Räder.
Mittlerweile können viele offensichtlich aus Prestigegründen nicht mehr klar denken, und sie nehmen sogar in Kauf, dass es zu einer Beweislastumkehr kommt, einem Konstrukt, das in Bestimmungen, die einen Strafcharakter haben, eigentlich ein Unding ist. Plötzlich sollten Schweizer Unternehmen beweisen, dass sie die Regel eingehalten haben, nicht mehr umgekehrt, wie das eigentlich der Normalfall ist.
Das Argument, gewisse Unternehmen und Verbände seien für einen solchen Gegenvorschlag, ist unerheblich. Wir haben hier Recht zu setzen und nicht PR zu betreiben. Es geht auch nicht darum, ob wir Vorreiter sind oder nicht. Wir müssen aufgrund von politischen und rechtlichen Erwägungen entscheiden. Wir sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass wir in einem Wettbewerb stehen, und zwar nicht in einem Schönheitswettbewerb. Es ist ein harter Wettbewerb, in dem nicht immer mit fairen Mitteln gekämpft wird. Wenn wir hier Hand reichen für zusätzliche Hürden für unsere Wirtschaft, während andere Staaten gar nicht daran denken, dann schaden wir unserer Wirtschaft.
Nicht infrage kommt für die SVP-Fraktion, wie erwähnt, die Ausweitung der sogenannten Transparenzregeln. Dieses Entgegenkommen an die Initianten der Spekulations-Initiative, die von Volk und Ständen wuchtig verworfen wurde, ist unverständlich und demokratiepolitisch verfehlt. Mit der Demokratie ist es wie mit der Wirtschaft. Sie geht nicht auf einen Schlag zugrunde, sondern als Folge vieler kleiner Schläge und Stiche. Verzichten wir auf weitere Stiche und Schläge! Treten Sie nicht auf die Vorlage ein, oder weisen Sie sie zur Verbesserung an den Bundesrat zurück.