Zanetti Claudio · Nationalrat · 2018-06-14
Zanetti Claudio · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-14
Wortprotokoll
Wie bereits erwähnt, betrachten wir die Vorlage nicht nur als massiv überladen, sondern dazu auch noch als mit Fremdkörpern durchsetzt, mit Fremdkörpern, die im Aktienrecht eigentlich nichts zu suchen haben.
Da Sie unseren Nichteintretensantrag beziehungsweise den Antrag auf Rückweisung abgelehnt haben und wir nun mitten in der Materie sind, beantragen wir Ihnen mindestens die Streichung des indirekten Gegenvorschlages zur Konzernverantwortungs-Initiative. Bereits die Grundidee der Initianten ist verfehlt. Es ist äusserst fragwürdig, anderen Staaten unsere Rechtsordnung aufzwingen zu wollen. So etwas machen in der Regel nur Imperialisten oder Kolonialisten. Doch auch im Gegenentwurf kommt dieser kolonialistische Geist noch immer zum Ausdruck. Das darf doch einfach nicht sein. Wir schätzen es schliesslich auch nicht, wenn uns andere Staaten sagen, was wir zu tun haben. Wir sollten nicht in anderen Staaten als fremde Richter auftreten, auch wenn bekannt ist, dass gewisse Leute hier im Saal nichts gegen dieses Konzept haben. Wenn ein Staat weniger restriktive Vorschriften erlässt, um wettbewerbsfähiger zu sein, ist es nicht Aufgabe von uns Schweizerinnen und Schweizern, diesem Staat Vorgaben zu machen.
Es besteht nicht die geringste Veranlassung dazu, den Initianten entgegenzukommen. Die Chancen, dass sie mit ihrem Anliegen grandios scheitern, stehen ausgezeichnet. Das in Ihrer Kommission entwickelte Konzept gehört nicht in die Aktienrechtsrevision. Es enthält weitgehende Haftungsbestimmungen mit grossen Risiken und Belastungen, dies nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Gerichte. Diese Bestimmungen machen die Unternehmen international angreifbar und erpressbar.
Dass die Initianten am Antrag der Kommission Freude haben und für den Fall seiner Annahme den Rückzug ihres Volksbegehrens angekündigt haben, zeigt nur, wie sehr sie sich selber vor einem Scheitern an der Urne fürchten. Recht haben sie. Ein Volk, das auf mehr Ferien, zehn Prozent mehr Rente und auf die Erbschaftssteuer für die AHV verzichtet, schickt auch eine solche Initiative bachab.
Unterstützen Sie darum unsere Minderheitsanträge, insbesondere auch den der Minderheit Vogt auf Streichung der Transparenzvorschriften. Es braucht keine Sondervorschriften für bestimmte Gesellschaften. Solche Sondervorschriften stehen ganz generell im Widerspruch zum freiheitlich-wirtschaftsfreundlichen Geist des Obligationenrechts. Unterstützen Sie also unsere Minderheitsanträge.