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Merlini Giovanni · Nationalrat · 2018-06-15

Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-15

Wortprotokoll

In questo quarto blocco, il gruppo liberale-radicale sosterrà ogni volta la maggioranza, salvo in tre casi di cui parlerò in seguito.

Unsere Fraktion wird jeweils die Mehrheit unterstützen, ausser bei den Artikeln 699a, 716a Absatz 1 Ziffer 3 und 725 Absätze 1 bis 3, wo wir die Minderheiten Burkart und Bauer und den Einzelantrag Vogt unterstützen werden.

Bei Artikel 693 geht es um die Stimmrechtsaktien. Wir sind mit dem Bundesrat der Ansicht, dass sich die geltende Lösung bewährt hat. Es soll demgemäss auch künftig zulässig sein, in den Statuten das Stimmrecht unabhängig vom Nennwert nach der Zahl der jedem Aktionär gehörenden Aktien festzusetzen, sodass auf jeden Aktionär eine Stimme entfällt. In diesem Fall können Aktien, die einen kleineren Wert als andere Aktien der Gesellschaft haben, nur als Namenaktien ausgegeben werden und müssen voll liberiert sein. Der Nennwert der übrigen Aktien darf das Zehnfache des Nennwerts der Stimmrechtsaktien nicht übersteigen. Es geht nicht an, den Stimmhebel von eins zu zehn auf eins zu zwei, wie die Minderheit Mazzone verlangt, zu reduzieren. Dies käme de facto einer Abschaffung der Stimmrechtsaktien gleich. KMU und andere nichtkotierte Gesellschaften wählen fast ausschliesslich einen Hebel von eins zu zehn. Der Einfluss von Stimmrechtsaktionären wird ohnehin bereits durch verschiedene Bestimmungen beschränkt, und die Transparenz ist auch gegeben, zumal aus dem Handelsregister ersichtlich ist, welcher Stimmhebel besteht, sodass Investoren wissen, worauf sie sich einlassen.

Bei Artikel 697 Absatz 2 empfiehlt Ihnen unsere Fraktion ebenfalls, der Mehrheit zu folgen und den Schwellenwert der Aktienbeteiligung für nichtbörsenkotierte Aktiengesellschaften für die Ausübung des neuen Auskunftsrechts ausserhalb der Generalversammlung auf 10 Prozent festzusetzen und ihn damit an den Schwellenwert anzupassen, der für die Einberufung einer Generalversammlung vorgesehen ist. Dadurch wird einem Missbrauchspotenzial vorgebeugt, und es wird vermieden, dass der Verwaltungsrat laufend Auskunftsbegehren nachkommen muss, was zu einer Informationsungleichheit unter den Aktionären führen würde. Dies stünde übrigens im Widerspruch zum Gebot der Gleichbehandlung der Aktionäre.

Bei Artikel 699 Absatz 3 Ziffern 1 und 2 empfehlen wir Ihnen, der Mehrheit und somit dem Bundesrat zu folgen. Es handelt sich dabei um die Schwellenwerte zur Ausübung des Rechts auf Einberufung einer Generalversammlung. 5 Prozent des Aktienkapitals bei börsenkotierten Gesellschaften und 10 Prozent bei den nichtkotierten Gesellschaften stellen eine vernünftige Kompromisslösung dar zum Ausgleich der Interessen der Aktionäre und der Interessen der Gesellschaft, die die erheblichen Kosten einer Generalversammlung zu tragen hat und Missbräuche vermeiden will. Der von der Minderheit beantragte Schwellenwert von 3 Prozent bei kotierten Aktiengesellschaften wurde in der Vernehmlassung heftig kritisiert, da er den Missbrauch durch Aktivisten fördert.

Ähnliche Überlegungen gelten bei Artikel 699b, wo der Schwellenwert für das Traktandierungs- und Antragsrecht bei börsenkotierten Gesellschaften nicht allzu sehr gelockert werden soll.

Bei Artikel 699a empfehlen wir Ihnen, die Minderheit Burkart zu unterstützen. Hier sieht der Entwurf des Bundesrates bei der Durchführung der Generalversammlung einen unzweckmässigen Systemwechsel vor, wofür kein Grund besteht. Die neue Regelung würde zu einer unnötigen Verzögerung nach der Bekanntgabe des Geschäftsberichtes führen, und bei grösseren Gesellschaften würde dies bedeuten, dass die Generalversammlung später im Jahr durchgeführt würde. Die neue Frist von mindestens zehn Tagen nach der Publikation des Geschäftsberichtes, während der das Traktandierungs- und Antragsrecht ausgeübt werden kann, würde neue Hürden für kleinere Gesellschaften und für Gruppengesellschaften innerhalb eines Konzerns veranlassen.

Bei Artikel 700a geht es um eine Regelung der Stimmrechtsberatung. Der überwiegende Teil unserer Fraktion ist der Ansicht, dass hier kein Handlungsbedarf gegeben ist, und wird somit die Minderheit Tuena unterstützen. Eine Minderheit der Fraktion möchte mit der Kommissionsmehrheit klare Verhältnisse im Bereich der Stimmrechtsberatung schaffen. Es können tatsächlich verschiedene Probleme [PAGE 1138] auftauchen, dies aufgrund der mangelnden Transparenz bezüglich der verwendeten Analysemethoden und der Verhältnisse auf dem Markt der Stimmrechtsberater, der von zwei grossen Playern beherrscht ist.

Ich bitte Sie demnach, ausser bei den Minderheiten Burkart und Bauer und dem Einzelantrag Vogt immer die Mehrheit zu unterstützen.