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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2018-06-15

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-15

Wortprotokoll

Ich habe bereits gestern zu den zentralen Minderheiten in diesem Block gesprochen. Ich möchte jetzt einfach noch auf einen Punkt eingehen, den ich gestern etwas ausgeklammert habe: Es geht um die Anträge zur Sonderuntersuchung.

Die Sonderuntersuchung ist ein wichtiges Instrument im Aktienrecht. Sie wissen, dass es zwei wichtige Angelpunkte gibt: Das eine ist, dass man präventiv wirken kann, wenn man die Gefahr sieht, dass durch Gesetzesverletzungen der Organe oder zum Beispiel durch Statutenverletzungen eine Schädigung eintreten kann. Die Sonderuntersuchung hat aber zum andern auch zum Zweck, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist, materiell-objektiv durch eine unabhängige Stelle zu untersuchen, worum es denn eigentlich geht, was die Ursachen waren. Das kann wiederum eine Grundlage für Rückforderungsklagen oder für Verantwortlichkeitsklagen bilden. Es ist also ein wichtiges Instrument im Falle von drohenden Gesetzes- oder Statutenverletzungen oder bereits eingetretenen Verletzungen.

Wie ist es jetzt in der Realität? Die Sonderuntersuchung kommt praktisch nicht zum Tragen. Warum ist das so? Wenn ich zurückschaue, gibt es in meiner ganzen politischen Geschichte nur einen Fall, der prominent dazu führte, dass eine Sonderuntersuchung eingesetzt worden ist. Das war im Fall der Swissair. Ich glaube, damals lag der Fall so, dass der Bund als Aktionär darauf hingewirkt hat, dass die Sonderuntersuchung eingeleitet wurde.

Wir haben jetzt zwei Minderheiten vor uns. Ich konzentriere mich auf die börsenkotierten Gesellschaften. Wesentlich dafür, dass die Sonderuntersuchung praktisch nie zum Tragen gekommen ist, sind eigentlich zwei Gründe: Die Schwellenwerte sind heute viel zu hoch. Das hat der Bundesrat erkannt. Frau Sommaruga, Sie haben die richtigen Vorschläge gemacht, die Schwellenwerte müssen nämlich gesenkt werden. Zudem ist es auch sehr schwierig, die tatsächliche Schädigung nachzuweisen. Bei der Minderheit, die zu Artikel 697d Absatz 1 Ziffer 1 präsentiert wird, geht es einmal um die Schwellenwerte. Heute haben wir einen Schwellenwert von 10 Prozent. Sie können ausrechnen, wie viel das bei einer börsenkapitalisierten Gesellschaft ist. Das kann bald einmal in die Milliarden gehen. Der Bundesrat beantragt, das Quorum auf 3 Prozent zu senken, die Mehrheit will es bei 5 Prozent ansetzen. Ich beantrage Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und diese 3 Prozent als Voraussetzung ins Gesetz zu schreiben, denn, wie gesagt, es geht um Gesetzesverstösse oder Verstösse gegen die Corporate Governance generell.

Dann gibt es eine zweite Sache bei der Sonderuntersuchung, und zwar geht es hier bei Artikel 697d Absatz 3 um die Frage, wann eine Sonderuntersuchung gerichtlich angeordnet werden kann. Heute ist es so, dass die Sonderuntersuchung dann genehmigt werden kann, wenn die Verletzung von Gesetz oder Statuten geeignet ist, die Gesellschaft zu schädigen. Nach der Mehrheit soll das nicht mehr gelten: Nur bei einer tatsächlichen Schädigung soll die Sonderuntersuchung einsetzen. Das ist ja eine absurde Regelung! Denn wenn die Sonderuntersuchung Sinn machen soll, muss man sie einsetzen können, bevor der Schaden eingetreten ist, dann, wenn man einen Schaden befürchtet. So kann die Sonderuntersuchung präventiv wirken.

Ich bitte Sie, bei diesen beiden Punkten, nämlich das Quorum tiefer anzusetzen und die Möglichkeit für einen Einsatz der Sonderuntersuchung bereits bei Eignung zur Schädigung der Gesellschaft vorzusehen - so, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat -, den beiden Minderheiten zu folgen. Sie helfen damit, die Gesellschaften vor grossen Schäden zu bewahren. Darum geht es, da müssen wir frühzeitig, also präventiv eingreifen können.

Ich danke Ihnen vor allem auch namens unserer Fraktion, wenn Sie in dieser Frage den beiden Minderheiten und damit dem Bundesrat folgen.