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Feri Yvonne · Nationalrat · 2018-09-10

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-10

Wortprotokoll

Unter der EL-Reform sollen nicht die Kinder leiden müssen. Daher lehnt eine Minderheit die von der SGK-NR beschlossene Kürzung beim Lebensbedarf von Kindern ab. Derart massive Einsparungen, wie sie die Mehrheit bei den Kindern vorsieht, stehen einer kohärenten Strategie der Armutsbekämpfung entgegen. Insbesondere Kinder, bei denen ein oder zwei Elternteile behindert sind, tragen bereits heute ein grosses Armutsrisiko. Wer als Kind in Armut oder an der Armutsgrenze aufwächst, erlebt materielle Benachteiligung, soziale Ausgrenzung und hat schlechtere Bildungschancen. Ein derart schwieriger Start kann später kaum noch wettgemacht werden, und die Betroffenen bleiben häufig lebenslang arm.

Die von der SGK-NR beschlossene Senkung des Lebensbedarfs trifft zudem speziell diejenigen Kinder, die aufgrund [PAGE 1208] der Erwerbstätigkeit oder der gesundheitlichen Situation ihrer Eltern auf eine familienergänzende Betreuung angewiesen sind. Denken Sie auch an das Nationale Programm gegen Armut. Letzte Woche war die Abschlusstagung. Auch der Betrag für die Armutsbekämpfung respektive Armutsprävention wird reduziert. Können wir es wirklich verantworten, dass wir bei der Armutsprävention noch mehr kürzen und insbesondere die Kinder nicht unterstützen?

Eine Familie hat mit Kindern in jedem Alter substanzielle[NB]Zusatzkosten. Bei älteren Kindern steigen die Ausbildungs-, Sport- und Freizeitkosten. Bei den kleinen Kindern[NB]fallen[NB]namentlich die Kosten für die familienergänzende Betreuung besonders ins Gewicht. Das Büro Bass hat festgestellt - Herr Lohr hat das teilweise schon erläutert -, dass bei Familien mit mehreren Kindern die Betreuungskosten des kleinsten Kindes speziell ins Gewicht fallen. Diese werden heute zu einem substanziellen Teil aus dem Lebensbedarf der Kinder finanziert. Eine Kürzung hat erhebliche Folgen nicht nur für das Wohl der Kinder, sondern auch für die Erwerbstätigkeit von Ergänzungsleistungen beziehenden Personen mit einer Teilrente der IV und ihrer Ehegatten. In der Differenzbereinigung lehnte der Ständerat eine Senkung des Lebensbedarfs von Kindern denn auch einstimmig ab.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit II, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen. Sie haben diesbezüglich - unglaublich - x Zuschriften von diversen Organisationen erhalten, welche diese Sicht, die Sicht der Minderheit, unterstützen. Tun auch Sie es, zum Wohle der Kinder!