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preparatory:AB 233335

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-10

Wortprotokoll

Es geht in der Übergangsbestimmung um die Frage der Rückwirkung. Die Lösung des Nationalrates, der eine generelle Rückwirkung beschlossen hat, ist eigentlich jetzt vom Tisch. Wie es Herr Schmid gerade ausgeführt hat, haben wir jetzt zu entscheiden zwischen dem Entwurf des Bundesrates und der Lösung der Mehrheit beziehungsweise jener der Minderheit.

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die Rückwirkung gelten soll, wenn die Frist für die Einsprache noch nicht abgelaufen ist - das ist dasselbe wie das, was er in Artikel 23 Absatz 2 vorgeschlagen hat. Die Minderheit nimmt nun die Terminologie auf, die Sie vorhin beschlossen haben, nämlich: Rückwirkung ist dann möglich, wenn noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist. Herr Schmid hat in diesem Sinne durchaus Recht, wenn er darauf hinweist, dass es kohärent wäre, Artikel 23, über den Sie beschlossen haben, gleich zu gestalten wie die Übergangsbestimmungen.

Der Bundesrat hat das nicht nochmals besprochen. Es wäre aus meiner Sicht spannend, diese Differenz auch im Nationalrat nochmals zu besprechen. Sie stand dort nicht zur Diskussion und könnte durchaus einen Kompromiss bieten zwischen der ursprünglichen Fassung, die der Nationalrat beschlossen hat, und dem Antrag der Mehrheit. Wenn man hier eine Brücke sucht, wäre es wahrscheinlich sinnvoll, der Minderheit zum Durchbruch zu verhelfen, denn im Nationalrat war die Haltung in dieser Frage eigentlich relativ klar. Es könnte eine Brücke sein für eine Differenzbereinigung. Allerdings müsste ich aus Sicht des Bundesrates eine Rückwirkung ablehnen, weil er nicht so weit gehen wollte wie Sie. Aber nachdem Sie nun diese Fassung in Artikel 23 Absatz 2 beschlossen haben, kann es Sinn machen, sie auch dem Nationalrat noch zu unterbreiten. Er kann dann immer noch anders entscheiden.

Ich könnte mir vorstellen, dass auch der Antrag der Minderheit Ihrer Kommission hier Sinn macht, weil dann die Diskussion hier parallel laufen kann. Das ist sonst nicht der Fall. Dann haben wir die harte Fassung des Nationalrates, die in jedem Fall abzulehnen ist - vielleicht käme auch der Nationalrat dann auf einen solchen Kompromiss. Es ist wieder eine Frage des politischen Ermessens. Eine Rückwirkung ist aus Sicht des Bundesrates dort denkbar, wo die Einsprachefrist noch nicht abgelaufen ist. Sie gehen mit der Minderheit nun noch etwas weiter. Beide Lösungen sind denkbar.

Eine Differenz zum Nationalrat wird in jedem Fall bestehen. Damit wird die Diskussion dort noch einmal weitergeführt. Das Signal Ihres Rates wäre es, einen Kompromiss anzubieten, wenn Sie der Minderheit folgen, und Nein zu sagen, wenn Sie der Mehrheit folgen. Dann müsste der Nationalrat diese Frage noch einmal aufnehmen. Beides ist aus meiner Sicht denkbar und möglich. Sie haben politisch zu gewichten und zu entscheiden.

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