Lexipedia

Keller Robert · Nationalrat · 2002-06-20

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-20

Wortprotokoll

Ich habe als zweiter Sprecher der SVP-Fraktion den Auftrag, meinen Kollegen Speck zu ergänzen. Meine Interessenlage ist nicht so, wie sie Herr Rechsteiner-Basel beschrieben hat: Ich bin weder bei den Stromproduzenten noch bei den Verteilern oder Händlern engagiert. Als Vertreter der KMU bin ich aber daran interessiert, dass die Kosten für die Energie in unserem Land so tief wie möglich gehalten werden. Auch die Versorgungssicherheit muss gewährleistet werden. Ich bin ein Befürworter der Kernkraft, da wir neben der Wasserkraft (60 Prozent) - es wurde gesagt - für 40 Prozent des Strombedarfs keine tragfähigen Alternativen haben. Für die nächsten 20 bis 25 Jahre müssen wir also alle Optionen offen halten. Die nächste Generation wird mit Sicherheit die Lage neu beurteilen und die entsprechenden Entschlüsse fassen.

Zu den Argumenten von Frau Wyss möchte ich noch sagen, dass nicht alles Gute neu und nicht alles Neue gut ist.

Gestatten Sie mir, zu drei Punkten kurz Stellung zu nehmen: Es geht um das Verfahren für die Rahmenbewilligung, um das Kernenergiehaftpflichtgesetz und um die Nachschusspflicht:

Zur dreifachen zusätzlichen kantonalen Konzessionspflicht für geologische Tiefenlager werde ich später, bei Artikel 43, sprechen. Sie sind aber sicher mit mir einverstanden, wenn ich festhalte, dass die Kernenergie auf absehbare Zeit ein wichtiger Pfeiler der Stromversorgung bleibt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, auch die Entsorgung der Abfälle zeitgerecht sicherzustellen. Für die Endlagerung ist der Bund verantwortlich. Er muss nun die entsprechenden Weichen stellen. Die Details werden Sie später hören.

Zum Kernenergiehaftpflichtgesetz: Eine Revision ist in Vorbereitung; sie sollte nach der Totalrevision des KEG folgen. Zurzeit haben wir eine Deckungssumme von einer Milliarde Franken. Das war bis vor kurzer Zeit die höchste Deckungssumme der Welt, und es sind immerhin über 400 Kernkraftwerke in Betrieb. Die Kommission will die Summe im Kernenergiehaftpflichtgesetz aber höher setzen. Die internationalen Normen sollten jedoch respektiert werden. Mit einer Summe von über 200 Milliarden Schweizerfranken für die Deckung von Schäden haben die Gegner die Latte jedoch zu hoch angesetzt. Diese Summe kommt in ihrer Wirkung einem Moratorium gleich und ist abzulehnen. Die neuen Beschlüsse, die aufgrund internationaler Konventionen geschlossen werden, werden zwischen einer und 5 Milliarden Franken liegen. Sie sind durch die Schweiz - die Betreiber, die Versicherungen und den Bund - sicher erfüllbar. Leider wird das Gerangel noch ein bis zwei Jahre dauern; das Versicherungsproblem wird aber gelöst werden.

Zur Nachschusspflicht: Wir lehnen die Nachschusspflicht ab. Warum? Ein Betrieb, der über vierzig Jahre Strom produziert, garantiert gemäss bestehender Ordnung, eine ausreichende Vorsorge für die zur Stilllegung und Entsorgung nötigen Mittel zu betreiben. Der Entwurf des Bundesrates kommt einer ungerechtfertigten Sippenhaft gleich. Können Sie sich vorstellen, dass Fluggesellschaften, Industriebetriebe, Banken usw. - um ein paar zu nennen - für alle anderen Gesellschaften solidarisch haften müssen? Ich glaube nicht, dass Sie sich das vorstellen können. Darum muss diese Frage richtig gestellt werden.