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Marti Min Li · Nationalrat · 2018-09-10

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-10

Wortprotokoll

Das Anliegen meiner parlamentarischen Initiative, eine Regelung der Ausstandspflicht, ist kein neues Anliegen. Wir hatten schon zwei parlamentarische Initiativen, welche eine ähnliche oder eine weiter gehende Regelung forderten. Beide wurden abgelehnt. Eine parlamentarische Initiative von Anita Fetz (08.471) forderte eine Ausstandspflicht für Krankenkassenvertreter. Die Mehrheit fand diese Beschränkung zu einseitig. Etwas neuer ist eine parlamentarische Initiative von Kathrin Bertschy (15.467), die forderte, dass Ratsmitglieder mit direkten finanziellen Eigeninteressen in den Kommissionsberatungen in den Ausstand treten sollen. Auch diese wurde abgelehnt. Die Begründung war, dass eine Ausstandspflicht schwierig zu definieren sei, dass zwar das Anliegen durchaus berechtigt sei, dass es aber sinnvoller wäre, wenn die Fraktionen bei der Bestellung der Kommissionssitze auf eine ausgewogene Zusammensetzung achten würden. Mich hat es bei der Beratung der[NB]parlamentarischen Initiative von Kathrin Bertschy erstaunt[NB]zu hören, dass es hier nur eine Ausstandspflicht für Aufsichts-, aber nicht für Legislativkommissionen gibt. In den meisten kommunalen und kantonalen Parlamenten ist dies viel strenger und klarer geregelt.

Weil mir die Einwände aus den vergangenen Debatten bekannt sind und ich die Rechte der Parlamentarier nicht ungebührlich einschränken wollte, suchte ich eine Lösung, die sehr moderat formuliert ist und die sich an den kantonalen Lösungen orientiert. Es ist in meiner parlamentarischen Initiative explizit verankert, dass politische Interessenvertretung möglich ist und dass keine Ausstandspflicht gegeben ist, wenn eine grosse Anzahl von Personen von einer Vorlage betroffen ist. Damit ist auch das Milizsystem nicht infrage gestellt. Wie die Diskussion in der Kommission zeigte, scheint eine Mehrheit auch für diese moderate Minimallösung nicht bereit zu sein. Wie dem Kommissionsbericht zu entnehmen ist, war die Mehrheit der Ansicht, dass es eine Frage des Anstandes sei, dass man bei persönlicher Betroffenheit in den Ausstand tritt. Das mag so sein; aber ich könnte jetzt nicht garantieren, dass nur anständige Personen Mitglieder dieses Rates werden. Ich glaube, das könnten Sie auch nicht garantieren.

Eine saubere Ausstandsregelung wäre auch für die anständigen Ratsmitglieder ein Vorteil, denn sie würde Klarheit schaffen und Missverständnisse vermeiden. Ich erlebe es häufig, dass es Vorurteile gibt gegenüber Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Viele Bürgerinnen und Bürger stören sich an der mangelnden Transparenz, und sie unterstellen uns, dass wir uns selber bereichern möchten. Es ist also in unserem eigenen Interesse, mit klaren Regelungen und Transparenz dieses Misstrauen zu entkräften. Es ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, dies zu tun. Denn wenn wir bei staatsnahen Unternehmen beispielsweise die Governance bemängeln, dann müssen wir selber mit gutem Beispiel vorangehen.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, meine parlamentarische Initiative zu unterstützen.