Brunner Hansjörg · Nationalrat · 2018-09-10
Brunner Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-10
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission hat die parlamentarische Initiative Guhl vorgeprüft. Die Initiative verlangt, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes, dass das einschlägige Bundesgesetz oder weitere Reglemente so anzupassen sind, dass die Vorstösse von Ratsmitgliedern in der Regel spätestens ein Jahr nach Einreichung im Rat behandelt werden. Im Vorstoss selbst wird nicht gesagt, wie diese Bestimmung umgesetzt werden soll. In der Begründung jedoch schlägt der Initiant vor, dass die Anzahl der persönlichen Vorstösse pro Ratsmitglied und Jahr beschränkt werden könnte, zum Beispiel auf 16. Die Anzahl Vorstösse von Parlamentariern sei riesig und überfülle die Traktandenliste. Spitzenreiter reichten pro Jahr über fünfzig Vorstösse ein. Die bestehende Regelung, wonach ein Vorstoss nach zwei Jahren abgeschrieben werde, unabhängig von seiner Beratung im Rat, sei eines gewählten [PAGE 1229] Nationalrates unwürdig. Es sei deshalb eine neue Zielvorgabe zu setzen, wonach alle Vorstösse in der Regel spätestens ein Jahr nach Einreichung zu traktandieren seien.
Die SPK-NR hat sich nicht zum ersten Mal mit der Frage beschäftigt, wie die Menge an persönlichen Vorstössen am wirkungsvollsten behandelt werden könnte. Die Kommission hat dabei insbesondere zwei Lösungswege geprüft, nämlich für die Behandlung von Vorstössen mehr Zeit zu reservieren und/oder für die Einreichung der persönlichen Vorstösse eine Kontingentierung vorzusehen. Bereits im Jahr 2008 wurde auf Antrag der SPK eine Bestimmung in das Geschäftsreglement des Nationalrates aufgenommen, nach der in jeder ordentlichen Session während mindestens acht Stunden parlamentarische Initiativen vorgeprüft und Vorstösse behandelt werden. Es musste festgestellt werden, dass die Anzahl Vorstösse in der Folge zugenommen hat. Für die Mehrheit der Kommission ist es nachvollziehbar, dass eine weitere Ausdehnung der Beratungszeit erneut diese Wirkung entfalten würde.
Ebenfalls im Jahre 2008 wurde die Möglichkeit geschaffen, Motionen und Postulate von Kommissionen zu privilegieren - privilegieren in dem Sinne, dass sie spätestens in der zweiten ordentlichen Session nach der Stellungnahme des Bundesrates abschliessend behandelt werden müssen. Damit steht ein effizienter und schneller Weg für mehrheitsfähige Anliegen zur Verfügung.
Die Kontingentierung - die SPK-NR hat sich letztmals in den Jahren 2008 und 2010 mit ihr befasst - erachtet die Kommission auch heute als eine unnötige und letztlich kontraproduktive Massnahme. Wenn die Kontingente von allen Ratsmitgliedern ausgeschöpft würden, würde man die gewünschte Wirkung in das Gegenteil verkehren. Es gäbe ein Maximum an Vorstössen. Um das zu verhindern, müsste das Kontingent pro Mitglied wiederum so tief angesetzt werden, dass das einzelne Ratsmitglied, das letztlich seinen Wählern und ihren Anliegen verpflichtet ist, seinen Auftrag unter Umständen nicht mehr im genügenden Masse wahrnehmen könnte.
Die politische Debatte lebt von der Vielfalt der Auseinandersetzung und der Implementierung von bestimmten Anliegen und Ideen. Die persönlichen Vorstösse sind ein Mittel dazu. Es liegt in der Eigenverantwortung des einzelnen Parlamentsmitgliedes, diese Instrumente nicht mittels exzessiven Gebrauchs zu entwerten.
Die Kommissionsminderheit wünscht, dass Sitzungstage voll ausgeschöpft und Sondersessionen auch zur Behandlung von Vorstössen genutzt werden. Das Parlament als Ganzes solle die Vorstösse seiner Mitglieder ernster nehmen und ausreichend Zeit dafür einräumen. Die vorliegende parlamentarische Initiative biete die Möglichkeit, nach kreativen Lösungen dafür zu suchen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.