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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2018-09-10

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-09-10

Wortprotokoll

Die Initiantin will die Ausstandspflicht für Ratsmitglieder in dem Sinn verschärfen, dass sie nicht nur bei persönlicher Betroffenheit gilt, sondern auch dann, wenn ihnen nahestehende Personen betroffen sind. Ebenso will die Initiantin, dass präzisiert wird, wann die Ausstandspflicht nicht gelten soll.

Die Initiantin, Sie haben es gehört, begründet ihre parlamentarische Initiative mit den medialen Behauptungen, Parlamentarier seien gekauft oder Handlanger von Konzernen. Es sei im Interesse der Parlamentarier selbst, wirklich darlegen zu können, dass sie nicht unter dem Einfluss von Lobbys und Konzernen stünden. Die Initiantin will ihre Begründung nicht zu eng fassen - gerade auch im Hinblick auf das Milizsystem, in dem Verbandspräsidien oder Interessen des Arbeitgebers des Parlamentariers oder der Parlamentarierin zwangsläufig in die politische Arbeit einfliessen. Es sei auch der grosse Vorteil des Milizparlamentes, dass eben auch Erfahrungen aus der realen Welt in die politische Entscheidfindung einfliessen können. Sie möchte eine Unterscheidung zwischen einer engen Verbundenheit mit den Interessen einzelner Personen, wo neu eine Ausstandspflicht nötig sei, und einer Repräsentanz von Interessen einer grösseren Gruppe von Personen wie beispielsweise Mieter, Autofahrer oder Landwirte. Die Initiantin verweist auf die Ausstandsregelung in den Parlamenten der Kantone Aargau und Zürich.

Die Kommissionsmehrheit lehnt die Initiative vornehmlich aus drei Gründen ab: Erstens ist es aus Sicht der Kommissionsmehrheit äusserst schwierig, auf Bundesebene eine praktikable Unterscheidung der verschiedenen Betroffenheiten und Interessenbindungen zu finden. Was in einem kantonalen Parlament noch angehen kann, dürfte sich auf Bundesebene ungleich komplexer und wenig transparent gestalten. So würde im Vergleich zur jetzigen Regelung eigentlich nur eine verstärkte Rechtsunsicherheit entstehen.

Zweitens genügt es aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht, einer parlamentarischen Initiative Folge zu geben, wenn damit bloss der Wunsch nach einer vertieften Diskussion und Auseinandersetzung verbunden ist, wie es von der Initiantin als hauptsächliches Argument ins Feld geführt wurde. In der Kommission wurde nämlich die Initiantin auf viele konkrete Beispiele hin befragt, wobei sie grösstenteils in der Beantwortung offenliess, ob diese zukünftig der Ausstandspflicht unterstellt sein sollten oder nicht. Wenn mein Vorredner, der Sprecher der Minderheit, gesagt hat, es herrsche eine Unsicherheit in der Kommission, dann kann ich dem zustimmen. Aber die Unsicherheit bestand aus einem anderen Grund, denn es wurde zusehends unklar, was die Initiantin mit ihrem Vorstoss eigentlich wo und wie geändert haben will.

Drittens ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass die Ausstandspflicht beziehungsweise die Angabe von Interessenbindungen ausreichend geregelt ist und wesentlich in der Selbstverantwortung des Parlamentariers oder der Parlamentarierin liegen soll. Das von meinem Vorredner erwähnte Beispiel des Vergoldens des eigenen Bodens ist selbstverständlich für einen anständigen Parlamentarier bereits jetzt ein Ausstandsgrund.

Aus diesen Gründen entschied die SPK Ihres Rates mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Marti keine Folge zu geben.