Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-11
Wortprotokoll
Ich beginne gleich mit der Bestätigung, die Herr Ständerat Engler gewünscht hat. Ich bestätige Ihnen, dass jeder Schütze, der seine Waffe - seine Dienstwaffe, seine Ordonnanzwaffe - direkt von der Armee übernommen hat, erstens nicht mit einer verbotenen Waffe schiesst, zweitens keinen Nachweis des regelmässigen Schiessens erbringen muss, drittens nicht Mitglied in einem Schiessverein sein muss und viertens seine Waffe nicht bestätigen lassen muss. Das ist, glaube ich, das, was Sie gefragt haben.
Nun zur Frage von Herrn Ständerat Hösli zu den Schützen - ob es nun ehemalige Armeeangehörige sind oder wer auch immer -, die regelmässig oder, wie Sie gesagt haben, eifrig und mehr oder weniger erfolgreich schiessen: Wenn sie jetzt mit einem Halbautomaten schiessen möchten, brauchen sie eine Ausnahmebewilligung. Sie müssen den Nachweis des regelmässigen Schiessens erbringen oder Mitglied in einem Schützenverein sein. Aber jeder eifrige Schütze erbringt ja den Nachweis des regelmässigen Schiessens. Das ist für ihn also kein Problem.
Ob er aber mit einer Ordonnanzwaffe schiesst, die nicht er selber, sondern sein Kollege vom Militär übernommen hat, oder ob es ein neuer, gekaufter Halbautomat ist, das macht keinen Unterschied. Es geht um die Person. Entweder hat jemand als ehemaliger Angehöriger der Armee diese spezifische Waffe übernommen - dann haben wir die Regeln, die ich Ihnen vorhin aufgezählt habe -, oder ein Schütze kauft einen Halbautomaten. Das ist der Unterschied. Es ist nicht die Waffe, die bestimmt. Nur weil mit einer Waffe einmal im Rahmen der Armee geschossen wurde, bleibt sie nicht immun. Es geht um den Besitzer der Waffe. Das ist der Unterschied.
Deshalb ist das, was Herr Ständerat Hösli beantragt, nicht mit der EU-Richtlinie vereinbar. Er sagt, dass faktisch jede Armeewaffe wie immunisiert sei und dass es nie mehr eine Ausnahmebewilligung dafür brauche. Das funktioniert nicht.
Was der Nationalrat beschlossen hat, ist schon erklärungsbedürftig, der Kommissionssprecher hat es gesagt. Wir haben in der Waffenrichtlinie einfach eine Ausnahme für die Armeeangehörigen erhalten, damit sie diese Waffe überhaupt übernehmen können. Jetzt hat der Nationalrat zusätzlich gesagt: wie bisher mit einem Waffenerwerbsschein und nicht mit einer Ausnahmebewilligung. Das werden wir erklären müssen. Ich gehe davon aus, dass wir das auch erklären können, weil es in der Wirkung das Gleiche ist.
Aber wenn Sie jetzt sagen, nur weil es sich einmal um eine Ordonnanzwaffe handelte, würden alle anderen Regeln dahinfallen - das funktioniert nicht. Das muss ich Ihnen leider sagen. Ich würde Ihnen gerne entgegenkommen. Aber wir haben das in der Kommission wirklich diskutiert.
Ich bitte Sie hier, wie Ihre Kommission - ihr Entscheid fiel, der Sprecher hat es gesagt, mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung - diesen Einzelantrag abzulehnen. Wir können nicht weiter gehen als das, was der Nationalrat beschlossen hat.