Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-11
Wortprotokoll
Es ist sehr wichtig, was der Kommissionssprecher gesagt hat. Wir sprechen hier über geltendes Recht; das hat mit der Richtlinie nichts zu tun. Heute ist es mit dem geltenden Recht so, dass den Kantonen bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen ein Ermessensspielraum gewährt wird. Es gibt einzelne Kantone, die davon Gebrauch machen, die zum Beispiel für die Museen oder für die Sammler noch spezielle Aufbewahrungspflichten festgelegt haben. Einfach damit das klar ist: Das hat mit Willkür nichts zu tun. Ein Kanton sagt dann nicht: Ihnen gebe ich eine Waffe, und Ihnen gebe ich keine Ausnahmebewilligung. Einige Kantone haben aber zum Beispiel für die Aufbewahrung noch spezielle Vorschriften bei den Waffen, die mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden. Andere Kantone haben das nicht.
Die Kantone haben also hier im Sinne des Föderalismus im geltenden Recht die Möglichkeit, in einem gewissen Rahmen gemäss ihren Bedürfnissen noch eigene Vorgaben für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zu machen. Ihre Kommission ist bei Artikel 28c zum Beispiel zum Schluss gekommen, dass sie daran nichts ändern will. Das ist heute geltender Föderalismus, niemand hat das irgendwie beklagt oder eine Änderung beantragt. Es war auch in der Vernehmlassung unbestritten.
Jetzt können Sie sagen, dass bei den Sportschützen durch die Vorgaben der Richtlinie, die ja jetzt umgesetzt werden, schweizweit einheitliche, abschliessende Regelungen gemacht werden: Wenn Sie eine solche Ausnahmebewilligung wollen, dann bekommen Sie diese - Herr Ständerat Engler hat es nochmals in Erinnerung gerufen -, wenn Sie nachweisen, dass Sie regelmässig schiessen oder in einem Schiessverein Mitglied sind. Damit ist jetzt hier bei den Sportschützen dieser Ermessensspielraum für die Kantone eigentlich nicht mehr gegeben. Von daher haben Sie jetzt hier wirklich zwei Möglichkeiten - der Kommissionssprecher hat es bestätigt. Entweder sind Sie vor allem ein Föderalist oder eine Föderalistin und sagen: Es hat bis jetzt keine Probleme gegeben, auch hier will ich im Sinne des Föderalismus nicht plötzlich sagen, es gebe jetzt kein Ermessen mehr. Oder faktisch können Sie den Sportschützen entgegenkommen: Hier haben Sie ja jetzt tatsächlich den Ermessensspielraum der Kantone eingeschränkt respektive gibt es durch die schweizweit abschliessende Regelung diesen Ermessensspielraum gar nicht mehr. Deshalb können Sie auch dem Einzelantrag Engler zustimmen. Materiell ändert das überhaupt nichts.
Sie können jetzt also einfach den Schwerpunkt verschieden setzen - mehr Föderalismus oder mehr Entgegenkommen gegenüber den Sportschützen -, materiell hat das keine Auswirkungen. Ich überlasse Ihnen den Entscheid gerne.