Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-11
Wortprotokoll
Ich bin jetzt froh, dass Herr Ständerat Hösli den Neunzigjährigen nochmals erwähnt hat, der seine Ordonnanzwaffe vor ich weiss nicht wie vielen Jahren übernommen hat. Lesen Sie Artikel 42b Absatz 2 Buchstabe b: Keine Bestätigung ist erforderlich, wenn es sich um eine Ordonnanzwaffe handelt, die direkt aus den Beständen der Armee übernommen wurde. Der Mann, der noch seine Dienstwaffe zu Hause hat, ist davon gar nicht [PAGE 616] betroffen - einfach, damit das klar ist. Ich verstehe, Sie haben von diesen älteren Herren vielleicht gehört, dass es für sie ein Problem ist und dass ihnen das Meldeverfahren Angst macht oder zuwider ist, und Herr Ständerat Föhn hat schon seinen Widerstand angemeldet. Sie müssen es aber gar nicht melden. Ich glaube, das ist so wichtig bei diesem Gesetz: dass Sie den Leuten sagen, was ist und was nicht ist. Wer seine Waffe direkt aus der Armee übernommen hat - ob das vor zehn, zwanzig, dreissig, vierzig, fünfzig oder sechzig Jahren war -, muss das nicht melden. Er muss es auch nicht melden, wenn es in einem kantonalen Waffenbüro bereits registriert ist.
Einfach, damit das auch noch mal gesagt ist, weil es immer wieder kommt: Die Nachregistrierung war kein Bestandteil der Waffen-Initiative. Wir haben bei der Abstimmung über die Waffen-Initiative über vieles entschieden, z. B. über ein zentrales Waffenregister - das ist abgelehnt worden. Aber die Nachregistrierung war nicht in der Waffen-Initiative enthalten. Wir haben später einmal im Zusammenhang mit einer Waffengesetzrevision darüber diskutiert. Ich finde einfach, man kann da sehr unterschiedlicher Meinung sein, aber am Schluss sollten wir doch auch das sagen, was ist.
Nun, hier geht es darum - das hat der Kommissionssprecher gesagt -, dass der rechtmässige Besitz von Feuerwaffen bestätigt werden soll. Ihre Kommission hat jetzt entschieden, sie möchte "Bestätigung" durch "Meldung" ersetzen. Der Bundesrat kann damit leben. Es ist ein anderer Blickwinkel: Bei der Bestätigung wird die Handlung vonseiten der Behörde betrachtet; sie bestätigt den rechtmässigen Besitz. Was Ihre Kommission jetzt vorschlägt, ist die Perspektive des Waffenbesitzers, der sagt: Hiermit melde ich den rechtmässigen Besitz dieser Waffe. Ausfüllen muss er oder sie: Ich, die Person XY, besitze rechtmässig folgende Waffe. Dann sagen Sie noch, worum es geht, und das war's. Also, ich glaube, wenn Sie keinen Computer haben oder das Meldeformular nicht ausfüllen können, dann gehen Sie zum kantonalen Waffenbüro oder auf Ihren Polizeiposten, da bekommen Sie auch Unterstützung. Ich denke, da sind wir jetzt wirklich auf einem Niveau in einem Bereich, wo man sagen kann, das ist zumutbar. Es ist auch so: Es sind dann am Schluss vielleicht nur noch wenige, die das tun müssen.
Aber hier bitte ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen. Ich denke, mit dem Begriff "Meldung" ist es klar: Hiermit melde ich den rechtmässigen Besitz dieser Waffe, und das war's. Das ist zumutbar und eben auch ein Bestandteil der Waffenrichtlinie.
Ich bitte Sie, hier Ihre Kommission zu unterstützen.