Grunder Hans · Nationalrat · 2018-09-11
Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-09-11
Wortprotokoll
Wir haben uns hier mit einer Motion zu befassen, die die ständerätliche UREK lanciert hat. Was will die Motion? Eigentlich ist es ein ganz trivialer Auftrag an das entsprechende Departement, im Rahmen der Beratung der Revision des Stromversorgungsgesetzes, die wir in naher Zukunft durchführen werden, Vorschläge - und ich betone das - zu erarbeiten, um die Stromversorgungssicherheit etwas zu erhöhen, und diese dann der UREK und den entsprechenden Gremien als mögliche Varianten vorzulegen.
Sie wissen - Sie haben es auch schon von meiner Vorrednerin gehört -, dass sich der Bundesrat und das Departement im Moment auf entsprechende Studien und Eckwerte stützen. Diese haben eigentlich zwei Pfeiler, nämlich einerseits den zweiten Schritt der Strommarktliberalisierung. Diesen haben wir hier ja auch unterstützt, und er ist sicher richtig. Der zweite Pfeiler ist das Stromabkommen mit der EU. Wir wissen alle, dass dieses Dossier seiner Lösung harrt. Wie lange das noch geht, können wir im Moment nicht sagen. Die Verhandlungen mit der EU stocken, und wir wissen deshalb nicht genau, wohin die Reise geht. Unter dieser Annahme gehen aber der Bundesrat und das Departement davon aus, dass die Versorgungslücken - vor allem im Winter haben wir ja solche - mit Importen geschlossen werden können. Der Bundesrat geht auch davon aus, dass auch in Zukunft genügend Strom importiert werden kann, das heisst, er geht davon aus, dass die Länder, aus denen wir importieren wollen, auch bereit sind, Strom zu exportieren. Die Mehrheit der UREK-NR und natürlich auch die UREK des Ständerates setzen gewisse Fragezeichen, ob das in Zukunft wirklich noch so sein wird.
Der Bundesrat stützt sich im Übrigen aber auch darauf - und das ist grundsätzlich richtig -, dass die Energiestrategie 2050 da ist und dass im Rahmen dieser Energiestrategie Massnahmen beschlossen wurden, die entsprechend umgesetzt werden sollten. Ob die Ziele erreicht werden, wissen wir noch nicht. Wir wissen aber, dass wir in den nächsten zwanzig bis dreissig Jahren schrittweise aus der Kernenergie aussteigen. Das heisst, dass schon rein von dort her 40 Prozent der heutigen Versorgung, die aus AKW-Strom kommen, wegfallen. Dann sind wir bei diesen 60 Prozent, die heute durch Wasserkraft und andere erneuerbare Energien gedeckt werden. Aber wir wissen auch, dass es in den nächsten Jahren, bis etwa 2050, einen wahnsinnig grossen Bedarf an Investitionen in die Wasserkraft gibt. Es gibt fundierte Studien, insbesondere eine im Rahmen der Interpellation Lehmann 14.3501, "Erneuerung der Wasserkraftwerke. Müssen Ziele der Energiestrategie angepasst werden?", die der Bundesrat auch entsprechend gewürdigt hat. Man spricht von etwa 30 Milliarden Franken, die investiert werden müssen.
Worum geht es also? Es geht um nicht mehr und nicht weniger als darum, dass wir eben auch Alternativen haben, wenn die aus der Sicht der Kommissionsmehrheit doch etwas optimistischen Annahmen des Bundesrates oder des Departementes nicht eintreffen. Es ist auch eine zentrale Frage - und da schaue ich zur SVP rüber -, ob wir einen gewissen Eigenversorgungsgrad erreichen und eine gewisse Versorgungssicherheit gewährleisten wollen. Wenn das der Fall ist, dann ist es wichtig, dass wir jetzt den Bundesrat beauftragen, andere Modelle zu erarbeiten, damit die Grundlagen da sind und im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes diskutiert werden können.
Der Ständerat hat die Motion mit 39 zu 5 Stimmen angenommen. Die UREK-NR empfiehlt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen ebenfalls, die Motion anzunehmen.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.