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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-11

Wortprotokoll

Das Datenschutzgesetz des Bundes feiert dieses Jahr sein 25-jähriges Jubiläum. Wenn Sie für sich selber überlegen, wie sich Ihre persönliche Situation im Umgang mit Daten im weitesten Sinn in den letzten 25 Jahren verändert hat, dann merken Sie - ich glaube, das wird einem bewusst -, wie wichtig, wie dringend jetzt eine solche Gesamtrevision des Datenschutzgesetzes ist. Wir brauchen eine Modernisierung. Gleichzeitig sind wir uns alle bewusst, dass das Thema Datenschutz auch hochaktuell ist, leider auch im problematischen Sinn. Sie erinnern sich an das Datenleck bei Facebook im Fall von Cambridge Analytica, das im Frühling publik geworden ist. Da kann es sein, dass weltweit bis zu 87 Millionen Nutzerinnen und Nutzer von unberechtigten Zugriffen auf ihre Daten betroffen sind.

Die informationelle Selbstbestimmung - ein etwas schwieriges Wort - bedeutet letztlich nichts anderes als das Recht, selber über die eigenen Daten und deren Bearbeitung zu bestimmen. Dieses Recht gewinnt laufend an Bedeutung.

Der Entwurf des Bundesrates zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes hat deshalb ein grosses Ziel. Er will den Schutz der Daten verbessern und ihn gleichzeitig auch zeitgemäss machen; mit anderen Worten: Der Datenschutz soll an das Internetzeitalter angepasst werden. Gleichzeitig will der Bundesrat sicherstellen, dass die Schweiz über einen international anerkannten Datenschutzstandard verfügt. Dabei berücksichtigt er natürlich die Entwicklungen in Europa, das ist auch aus dem ureigenen Interesse der Schweiz richtig so.

Zunächst einmal übernimmt der Gesetzentwurf die Anforderungen der EU-Richtlinie zum Datenschutz in Strafsachen, das ist eine Schengen-relevante Richtlinie. Wir haben beim vorhergehenden Geschäft darüber diskutiert, was das für die Schweiz bedeutet. Ich gehe deshalb nicht noch einmal darauf ein. Wir haben hier auch ein ureigenes Interesse, denn der Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität und den Terrorismus kann nur mit einer gutfunktionierenden internationalen Zusammenarbeit funktionieren, ohne übermässige Datenschutzhürden.

Schliesslich möchte der Bundesrat das schweizerische Datenschutzrecht auch mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung in Übereinstimmung bringen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Schweiz die modernisierte Datenschutzkonvention des Europarates ratifizieren kann. Damit wir das erreichen, muss die Schweiz ihr Datenschutzniveau so anpassen, dass es von anderen Staaten als angemessenes Datenschutzniveau anerkannt wird. Das ist für unsere Wirtschaft zentral, und zwar nicht nur für die grossen Firmen, sondern eigentlich ganz besonders auch für die kleinen und die mittleren Unternehmen in der Schweiz. Aber nicht nur die Wirtschaft profitiert, sondern auch unsere Bevölkerung. Wir haben Nachteile für unsere eigene Bevölkerung, wenn die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land weniger gut geschützt ist als im restlichen Europa. Das müssen wir dann der Bevölkerung mal noch erklären, wie wir so etwas rechtfertigen können.

Es gibt Unternehmen wie zum Beispiel die Migros, die gesagt haben, sie wollten, gerade wenn es um den Datenschutz für die Konsumentinnen und Konsumenten gehe, freiwillig das europäische Datenschutzregime anwenden. Andere Unternehmen haben gesagt: Wir machen jetzt einmal in Europa, was in Europa verlangt wird, in der Schweiz behalten wir noch den heutigen Datenschutz. Das ist natürlich unbefriedigend, wie gesagt, auch aus Sicht der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und Konsumentinnen und Konsumenten. Ich denke, wir sollten unser innerstaatliches Recht souverän so anpassen, dass wir einen angemessenen und zeitgemässen Datenschutz haben.

Schliesslich sind ja auch ausserhalb der EU Bestrebungen zur Stärkung des Datenschutzes im Gang. Deshalb wollen wir, wie gesagt, die Datenschutzkonvention des Europarates ratifizieren, denn ein international anerkannter Datenschutzstandard erleichtert unserem Land den Datenverkehr mit diesen Ländern.

Der Bundesrat hatte Ihnen den Vorschlag gemacht, dass wir die Modernisierung des Datenschutzrechtes in einem Aufwisch machen. Dass Modernisierungsbedarf besteht, war grundsätzlich unbestritten. Hingegen haben der Nationalrat und nun auch Ihre Kommission entschieden, dass Sie das in zwei Etappen machen. Das hat den Nachteil, dass Sie dann verschiedene Dinge, die Sie allenfalls heute beschliessen, mit der zweiten Etappe wieder aufheben müssen. Sie müssen am Schluss wieder ein Ganzes herbeiführen. Es hat aber vielleicht den Vorteil, dass Sie jetzt die Umsetzung der Datenschutzrichtlinie, die Teil des Schengen-Acquis ist, schneller an die Hand nehmen können.

Die Frau Kommissionssprecherin hat es gesagt: Wir sind seit dem 1. August 2018 schon ein wenig in Verzug. Wenn Sie jetzt schneller voranschreiten können, dann hat dies den Vorteil, dass wir diesen Schengen-Teil rasch erledigen können. Beim zweiten Teil, das habe ich auch im Nationalrat und in Ihrer Kommission schon gesagt, sollten wir dann aber seriös und gut vorwärtskommen. Die Anerkennung des angemessenen Datenschutzniveaus, der Angemessenheitsbeschluss, ist für unser Land wichtig. Ich höre schon die Wirtschaft, die sich ziemlich laut beklagen würde, wenn dieser Angemessenheitsbeschluss nicht mehr zustande käme. Sie müsste dann für jeden Datenaustausch mit einem europäischen Staat zuerst aufwendig beweisen, dass auch in der Schweiz die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Das wäre nicht gut für die Wirtschaft, und ich sage es noch einmal: Es sind nicht die Grossen, sondern vor allem die Mittleren und die Kleinen, die dann wirklich ein Problem hätten. Deshalb haben wir ein Interesse daran, die Anerkennung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus in der zweiten Etappe möglichst rasch zu bekommen und, ich habe es erwähnt, die Europaratskonvention ratifizieren zu können. [PAGE 619]

In dieser ersten Etappe sind noch zwei Differenzen vorhanden; ich komme in der Detailberatung darauf zu sprechen. Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.

Die nationalrätliche Kommission hat bereits mit der zweiten Etappe der Beratung begonnen. Sie schreitet voran. Ich verzichte darauf, die Details aus dieser zweiten Etappe im Einzelnen darzustellen.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und Ihrer Kommission zu folgen.