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Dittli Josef · Ständerat · 2018-09-11

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-11

Wortprotokoll

Die hier angeführte Begründung gilt sinngemäss auch für Artikel 28d Absatz 2, zu dem noch ein Einzelantrag Engler vorliegt.

Bei Artikel 28c Absatz 1 geht es bezüglich des Ermessens der Kantone darum, ob man eine Kann- oder eine Muss-Formulierung wählt. Der Bundesrat sieht eine Kann-Formulierung vor; der Nationalrat hat aber eine direkt verbindliche Formulierung beschlossen. Wichtig dabei ist, dass diese Sache nichts mit der EU-Richtlinie zu tun hat. Es handelt sich vielmehr um die Frage, ob bestehendes Recht geändert werden soll. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung enthält nämlich grundsätzlich nichts Neues, sondern geltendes Recht, das heute einfach an einem anderen Ort geschrieben steht.

Ihre Kommission ist der Ansicht, dass die bestehende Praxis nicht geändert werden soll. Die Kantone sollen wie bisher formell über ein Ermessen verfügen können. Dies entspricht auch dem Willen der KKJPD, wie dies anlässlich der Anhörung der KKJPD zum Ausdruck kam. Bisher hat sich ja niemand daran gestört, dass die Kantone über ein Ermessen verfügen. Auch in der Vernehmlassung war das kein Thema.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.

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