Dittli Josef · Ständerat · 2018-09-11
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-11
Wortprotokoll
Es geht hier um die Nachregistrierung der Halbautomaten, und zwar jener, die vor der Inkraftsetzung von Schengen irgendwie in die Bestände von privaten Personen gelangt sind. Es geht also nicht etwa um die Sturmgewehre, die ein Armeeangehöriger seit dem 12. Dezember 2008 übernommen hat, sondern um die anderen. Es geht auch nicht um die Pistolen und den Karabiner und die sonstigen Waffen, die noch irgendwo im Keller sind. Das ist im bestehenden Waffenrecht geregelt. Die Anpassungen, die wir hier behandeln, betreffen einzig und alleine die Halbautomaten. Ich bitte die Frau Bundesrätin, das allenfalls noch zu bestätigen oder mir zu widersprechen, wenn ich das nicht ganz korrekt wiedergegeben haben sollte.
Was wir in der Kommission gemacht haben, ist Folgendes: Wir haben festgestellt, dass die Administration doch relativ umfassend ist, wenn man eine Bestätigung einholen muss. Das heisst, man muss das Gesuch eingeben, dann muss es jemand bearbeiten und eine Bestätigung ausstellen. Wir stellen uns vor, dass hier einfach eine Meldung erfolgt, zum Beispiel auf der Homepage, also im Internet, indem man diese Homepage aufruft, das Formular hochlädt und entsprechend die Waffennummer und den Typ mit allem Drum und Dran ausfüllt und dann absendet. Es wird dann vermutlich eine Besitzbestätigung ausgestellt; das muss man dann im Detail über die Verordnung regeln. Aber es soll ein ganz einfaches Meldeverfahren sein, völlig unbürokratisch; das ist keine grosse Hexerei.
Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die Kommission, hier ihrem Antrag so zuzustimmen, wie sie die Bestimmung formuliert hat.