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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-20

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-20

Wortprotokoll

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Export radioaktiver Abfälle ohnehin nur ausnahmsweise und unter den strengen Voraussetzungen gemäss dem nachfolgenden Artikel 33 Absatz 4 möglich ist. Unter diesen Voraussetzungen erachten wir einen Export in diesen Ausnahmefällen tatsächlich als vertretbar. Es kann Ausnahmen geben, wo das tatsächlich einen Sinn macht. Nach international verbreiteter Ansicht wären etwa zwei bis drei Länder in Europa in der Lage, ein Lager zu halten. Gerade diejenigen Länder, deren Programm für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle am weitesten fortgeschritten ist, kennen ihrerseits ein ausdrückliches Verbot des Importes radioaktiver Abfälle - das sind Finnland, Frankreich und Schweden.