Matter Thomas · Nationalrat · 2018-09-12
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-12
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Abzug für Eigenfinanzierung - früher NID genannt - handelt es sich um eine ausgesprochene Lex Zürich. Ich beantrage im Namen der Minderheit I die Streichung des zweiten Teils des ersten Satzes von Artikel 25abis Absatz 1. Der Grund liegt darin, dass hier den Kantonen erstmals vom Bund ein Mindeststeuersatz vorgeschrieben werden soll.
Für den Ausgleich zwischen den ressourcenstarken und den ressourcenschwachen Kantonen gibt es den [PAGE 1306] Finanzausgleich. Es wäre fatal, wenn im StHG Steuerinstrumente vorgesehen würden, welche nur für die Hochsteuerkantone angewendet werden dürfen. Damit würde der Finanzausgleich, der heute schon grosse Mängel aufweist, ganz ad absurdum geführt. Die Steuervorlage 17 - ich nenne sie langsam, aber sicher "Unternehmenssteuerreform III heavy" - ist jetzt schon ein sagenhaftes Flickwerk. Aber dass nur bei Hochsteuerkantonen ein Abzug für Eigenfinanzierung zur Verfügung steht, ist inakzeptabel, vor allem weil wir ja eine Ermässigungsgrenze eingebaut haben, die bei dieser Vorlage bei 70 Prozent liegt. Bei der Unternehmenssteuerreform III waren es noch 80 Prozent, inklusive Abzug für Eigenfinanzierung. Das heisst, dass man mindestens 30 Prozent sowieso versteuert, unabhängig davon, ob man den Abzug für Eigenfinanzierung einsetzt oder nicht. Die Kantone können diese Ermässigung auch reduzieren.
Es kommt hinzu, dass dieses Instrument nur auf Kantonsebene freiwillig benutzt werden kann. Im Gegensatz zur Unternehmenssteuerreform III kann bei der Steuervorlage 17 kein einziges Instrument auch auf Bundesebene eingesetzt werden - es ist also wieder eine Verschlechterung für die Unternehmen, wenn wir es mit der Unternehmenssteuerreform III vergleichen. Dieser ausschliesslich für den Kanton Zürich fabrizierte Gesetzesteil ist unserer Steuertradition völlig fremd.
Ich ersuche Sie deshalb darum, dieses Instrument wenigstens auf Kantonsebene allen offenzuhalten. Stimmen Sie unserem Minderheitsantrag bitte zu!