AB 233943
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-12
Wortprotokoll
Das ist ja wieder in den Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend geregelt. Die betreffende Firma muss das also im Herkunftsland versteuert haben. Dann kann sie das entsprechend aufwerten, und wenn sie eben wegzieht, wird das wieder besteuert. Wir schaffen damit eigentlich Rechtssicherheit und bewegen uns im internationalen Rahmen, im Rahmen der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen.