Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2002-06-20
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Ich muss sagen, die Haltung von Herrn Maurer, seines Zeichens Präsident der Schweizerischen Volkspartei, hat mich eigentlich nicht überrascht, pflegt doch die SVP die Wahrung der Volksrechte jeweils gross auf ihre Fahne zu schreiben. Überrascht hat mich hingegen die Haltung der SVP-Mitglieder in der UREK, die offenbar die Papiere ihres Parteipräsidenten nicht kennen oder nicht lesen. Ich lese Ihnen deshalb aus dem Artikel von Herrn Ueli Maurer aus dem "Vera-Bulletin", Nr. 1/2001, vor: "Die Souveränität des Volkes darf nicht beschnitten werden; Zwischen- oder Endlager dürfen nur dort gebaut werden, wo die Bevölkerung dies in einem demokratischen Prozess gutgeheissen hat."
Ich möchte mit meinem Antrag noch einen kleinen Schritt weiter gehen und Herrn Maurer und seine Partei ermuntern, das auch zu tun. Wir wollen, dass die Volksrechte nicht nur bei Zwischen- und Endlagern, sondern bei jeder atomaren Anlage gelten, nicht zuletzt, weil es schwierig sein dürfte, dem Volk zu erklären, worin in Bezug auf die Bewilligungskompetenz der Unterschied zwischen einer Rahmenbewilligung und einer Rahmenbewilligung besteht. Wir möchten, dass die Souveränität des Volkes auch nicht beschnitten werden darf, wenn es um den Bau eines neuen Atomreaktors geht - selbst wenn das im Moment eine eher akademische Frage sein dürfte -, nicht zuletzt deshalb, weil das auch ökonomisch sinnvoller ist. Kaiseraugst und Graben haben die Eidgenossenschaft 577 Millionen Franken gekostet, weil der Entscheid für den Nichtbau respektive den Verzicht erst gefällt wurde, nachdem bereits grosse Investitionen getätigt waren. In Kaiseraugst waren das insgesamt rund eine Milliarde Franken; ein Drittel davon, nämlich 350 Millionen Franken, hat der Bund übernommen. Indem die Zustimmung der Standortkantone eine Voraussetzung für die Erteilung der Rahmenbewilligung ist, werden wir in Zukunft nicht mehr derart grosse Investitionen in den Sand setzen, weil zu einem sehr frühen Zeitpunkt klar ist, ob ein Standort weiterverfolgt werden kann oder nicht.
Die Legitimation durch die betroffene Bevölkerung garantiert die grösstmögliche Sorgfalt bei einem Endlagerprojekt, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik, eine ausführliche öffentliche Diskussion und nicht zuletzt die Suche nach Alternativen und ein Umdenken in der Energiepolitik. Vieles davon fordert auch der Ekra-II-Bericht in seinen Schlussfolgerungen. Die Mitsprache des Volkes führt zum notwendigen Druck durch die Öffentlichkeit und zur entsprechend umfassenden Präsentation des Vorhabens. Die Unternehmung, die eine Kernanlage betreiben will, muss ihr Vorhaben ausführlich und detailliert begründen und die kritischen Fragen eben sehr früh beantworten.
Das führt erfahrungsgemäss - der Wellenberg hat es gezeigt - zum umfassenden Einbezug aller wesentlichen Aspekte und dient nur der Verbesserung des Vorhabens.
Die Regelung, die wir in Artikel 47 treffen, wonach grundsätzlich das Referendum gegen eine Rahmenbewilligung ergriffen werden kann - wobei ausgerechnet ein geologisches Tiefenlager davon ausgeschlossen ist; wir werden dann beim entsprechenden Artikel nochmals dazu sprechen -, mag zur Annahme verleiten, die Mitsprache des Volkes sei genügend gewahrt. Das ist nicht ganz falsch, aber klug ist es nicht, und klar ist es auch nicht. Die generelle Normierung betreffend Zustimmung des Standortkantons gehört hier in den Artikel 13, und zwar ohne juristischen Interpretationsspielraum.
Wir stimmen in der Schweiz über alles Mögliche ab und sind mit Recht stolz auf unsere direkte Demokratie. Die Latte, an der dieser Anspruch jetzt gemessen wird, ist die Mitsprache des Volkes in einer derart zentralen Frage mit derart weit reichenden und langfristigen Konsequenzen. Wie ernst Sie es mit den demokratischen Grundrechten meinen, können Sie hier und heute beweisen, indem Sie dem Minderheitsantrag zustimmen.