Lexipedia

Genner Ruth · Nationalrat · 2002-06-20

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Grundsätzlich soll es aus der Sicht der Grünen für den Bau von Kernanlagen eine Rahmenbewilligung des Bundesrates brauchen. Wir wollen also Absatz 2 streichen. Eine Differenzierung zwischen Kernanlagen und Kernanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial wollen wir nicht vornehmen. Der Bundesrat definiert Kernanlagen gemäss Botschaft. Kernanlagen könnten ganz grosse Atomkraftwerke sein; es könnten aber auch Anlagen mit einem geringen Gefährdungspotenzial sein oder Anlagen, die der Behandlung von mittelradioaktiven Abfällen dienen.

Ich habe Sie in der Eintretensdebatte ganz klar auf die Abfallproblematik angesprochen und Ihnen auch die Wirkung von Strahlen dargelegt, und zwar die Wirkung auf das Genmaterial nicht nur von Menschen, sondern auch von Tieren und Pflanzen. In meinem Studium an der ETH habe ich meinen Professoren sehr gut zugehört - ich hatte gute Professoren -, und ich habe nebst vielem anderen gelernt, dass es für Effekte von Strahlung keine Mindestdosis gibt. Auch eine noch so kleine Strahlendosis kann Effekte zeitigen. Das bedeutet, dass Strahlen, in welchem Fall auch immer, gefährlich sind, also krank machen oder eben ins Gengut eingreifen können.

Aufgrund dieser Logik gibt es keine Anlagen mit einem geringen Gefährdungspotenzial. Es geht uns deshalb darum, dass man nicht zwischen Kernanlagen und Kernanlagen mit einem geringen Risiko differenziert. Wenn der Bundesrat kommt und sagt, es gäbe Anlagen mit einem geringen Gefährdungspotenzial, müsste er sich logischerweise ja auch auf den Standpunkt stellen, dass es Anlagen mit einem Hochrisikopotenzial gibt - und da müssten wir ja erst recht Abstand davon nehmen.

Ich möchte Sie bitten, diesen Absatz 2 zu streichen und grundsätzlich für Kernanlagen eine Rahmenbewilligung des Bundesrates zu verlangen.