Steiner Rudolf · Nationalrat · 2002-06-20
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Wie schon beim Eintreten ausgeführt, ist die sichere, preisgünstige Versorgung mit elektrischer Energie, sauberer Energie, laut Bundesverfassung die Aufgabe des Bundes und der Kantone. Es wurde bereits ausgeführt: Am heutigen Mix von 60 Prozent Wasserkraft und 40 Prozent Kernkraft wird sich längerfristig nichts ändern, nicht weil die Kernenergie ein Dogma wäre, sondern weil es beim Stand von heute schlicht keine realistische Alternative gibt.
Mit der Option für die Kernenergie muss aber konsequenterweise auch die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung offen bleiben. Es muss den Betreibern der Anlagen überlassen werden, ob sie von dieser Möglichkeit der Wiederaufarbeitung Gebrauch machen wollen oder nicht. Denn entgegen den Ausführungen von Frau Teuscher, die ja denselben Hearings beigewohnt hat wie ich, diese aber offenbar anders interpretiert oder andere Protokolle liest, sprechen für die Wiederaufarbeitung die folgenden Tatsachen:
Bei einem Verbot der Wiederaufbereitung würde die Nutzung des Urans auf 1 bis 2 Prozent beschränkt, anstelle von gegen 100 Prozent bei fortgeschrittenen Brennstoffzyklen. Dies schlägt sich tatsächlich auf die Abfallmengen nieder. So ergeben z. B. 100 Brennelemente aus Leibstadt und Mühleberg ohne Wiederaufarbeitung 35 Kubikmeter Abfall, bei Wiederaufarbeitung nur 7,4 Kubikmeter.
Die Wiederaufarbeitung, das haben wir so gelernt und mitbekommen, ist ein chemischer Prozess, bei dem das Volumen des Abfalls auf einen Fünftel und die "Giftigkeit" auf einen Zehntel reduziert werden kann. Ein anderes Beispiel: Eine Tonne abgebrannter Brennstäbe entspricht der Energiemenge von 20 000 Tonnen Erdöl. Da ist eben das Argument von Frau Bader bezüglich des haushälterischen Umgangs mit Abfällen absolut richtig.
Hinzu kommt - das ist auch eine Tatsache -, dass das Plutonium, das nach der Verbrennung wiederaufgearbeiteten Brennstäbe gewonnen werden könnte, nicht mehr oder nur sehr beschränkt waffenfähig ist. Wohl ist heute Uran in genügender Menge erhältlich. Wie das aber in weiterer Zukunft aussieht, wissen wir nicht. Selbst wenn in näherer Zukunft nicht wiederaufgearbeitet werden sollte, sollten wir uns diese Möglichkeit für die Zukunft nicht verbauen. So hat denn auch eine klare Mehrheit der Kantone gegen ein Verbot der Wiederaufarbeitung Stellung bezogen.
Zu der im Ständerat von prominenter Seite aufgestellten Behauptung - sie wurde hier wiederholt -, die Wiederaufarbeitung sei eine nicht verantwortbare Schweinerei: Die kommerzielle Wiederaufarbeitung erfolgt in ökologisch sorgfältiger Weise, unter strenger behördlicher Überwachung und unter Einhaltung internationaler Standards für die kontrollierte Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt. Die Strahlendosis, der die Bevölkerung in der Umgebung der Wiederaufarbeitungsanlagen ausgesetzt ist, stammt zu 99 Prozent aus natürlichen und medizinischen Quellen. Diesen Sachverhalt - es wurde von Herrn Speck bereits gesagt - hat 1999 ein von grüner Seite in Auftrag gegebenes Gutachten bezüglich La Hague klar bestätigt. Ein weiteres Gutachten einer Gruppe unabhängiger Experten, in Auftrag gegeben vom antinuklearen Kollektiv "Mères en colère", hat im Jahre 2000 dasselbe festgestellt. Ich weise auch darauf hin, dass der Durchschnitt der natürlichen Radioaktivität in der Schweiz höher ist als in der Umgebung von La Hague. Ich bitte, auch das zur Kenntnis zu nehmen; das sind verbürgte Zahlen.
Lieber Herr Kollege Schmid, die USA haben ihre Meinung geändert; Sie müssen die neuesten Unterlagen studieren. Der Plan für eine nationale Energiepolitik vom Mai 2001 kommt zur ausdrücklichen Empfehlung, dass die Vereinigten Staaten, in Zusammenarbeit mit dem in diesem Punkt führenden Ausland, Techniken zur Weiterentwicklung der Wiederaufarbeitung und der übrigen Kernstoffbehandlung aufgreifen sollten.
Bezüglich Transport verweise ich auf die Ausführungen des Berichterstatters. Es ist eine Tatsache, dass die hochradioaktiven Brennelemente vor der Endlagerung konditioniert werden müssen; das bedeutet Transporte hin und her. Am Transportvolumen ändert sich nichts oder sehr wenig, ob Sie wiederaufarbeiten oder nicht.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, den Minderheitsantrag Schmid Odilo abzulehnen und der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Zu Artikel 104 Absatz 4 betreffend das Moratorium für die Wiederaufarbeitung: Mit dem Hinweis auf meine Ausführungen habe ich die Meinung, dass Sie die Option der Wiederaufarbeitung offen halten müssen - ich hoffe sehr, in der Fassung der Mehrheit der Kommission. Wenn Sie dies aber nicht möchten, dann bitte ich Sie, mindestens dem Moratorium zuzustimmen, wie es vom Ständerat beschlossen wurde, dies allerdings bitte in der modifizierten Form der Minderheit II (Leutenegger Hajo). Der Beginn der Moratoriumsfrist kann von uns aus sachlichen Gründen nicht fix festgelegt werden; eingegangene vertragliche Verpflichtungen der Betreiber sollen erfüllt werden. Alles andere führt zu unnötigen Komplikationen und Kosten, die letztlich wieder wir als Konsumenten bezahlen.