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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-17

Wortprotokoll

Das System des Bundes für die Abgeltung der Sozialhilfekosten für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge - also die sogenannten Globalpauschalen - wurde am 1. Januar 2008 eingeführt. Damals wie heute betrug die Höhe der Pauschalen pro Person und Tag rund 50 Franken. Die Sozialhilfekosten sind abhängig vom Gesamtbestand im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Dieser hängt in erster Linie mit der Anzahl und der Zusammensetzung der Asylgesuche zusammen. Die vom Bund ausgerichteten Globalpauschalen stiegen von 363 Millionen Franken im Jahr 2008 auf 1,17 Milliarden Franken im Jahr 2017. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die relativ hohen Gesuchszahlen in den Jahren 2015 und 2016 sowie auf [PAGE 1366] den gestiegenen Anteil von Personen mit rechtlich begründeten Schutzansprüchen zurückzuführen.

Sie wünschten, Frau Steinemann, noch die Zahlen seit der Einführung der Globalpauschalen. Ich kann Ihnen die Beträge der durch den Bund ausgerichteten Globalpauschalen gerne vorlesen: 2008 waren es 363 Millionen Franken, 2009 waren es 503 Millionen Franken, 2010 waren es 495,7 Millionen Franken, 2011 waren es 539,4 Millionen Franken, 2012 waren es 665 Millionen Franken, 2013 waren es 654,4 Millionen Franken, 2014 waren es 683,4 Millionen Franken, 2015 waren es 854,6 Millionen Franken, 2016 waren es 1,16 Milliarden Franken, und 2017 waren es 1,17 Milliarden Franken. Wir können Ihnen diese Zahlen sonst jeweils auch gerne schriftlich liefern, da sie für die Fragestunde vielleicht etwas weniger geeignet sind.

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