Graber Konrad · Ständerat · 2018-09-17
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-09-17
Wortprotokoll
Föderalistische Argumente können hier mit Fug und Recht beigezogen werden. Aber natürlich wäre das auch bereits in der Fassung des Bundesrates denkbar. In der Fassung des Bundesrates heisst es: "Sie berücksichtigen die Auswirkungen der Aufhebung ..." Jetzt haben wir eine Änderung, indem das eben etwas verbindlicher geschaffen wird.
Aber wir haben, denke ich, auch die Lehre aus der Abstimmung über die erste Vorlage gezogen, nämlich dass hier die Gemeinden stärker involviert werden müssen. Wir haben in der Botschaft ja vom Bundesrat die Anschlussprogramme der Kantone aufgeschlüsselt erhalten. Der Bundesrat hat auch pro Kanton aufgezeigt, welche Auswirkungen dies auf die Gemeinden haben wird. Ich muss Ihnen sagen: Ganz zu Beginn der Kommissionsarbeit gab es auch Diskussionen, ob man zu einem Modell kommen sollte, wonach auf die Gemeinden etwa ein Drittel, auf die soziale Abfederung etwa ein Drittel und auf die Steuerreduktion etwa ein Drittel entfallen sollten. Wir haben dann darauf verzichtet. Es gab auch Überlegungen, ob zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung die Anschlussprogramme von den Kantonen nochmals detailliert unterbreitet werden sollen.
Wir haben ja gegenüber diesen ursprünglichen Programmen eine wesentliche Änderung vorgenommen, indem beispielsweise die Dividendenbesteuerung auf 50 Prozent reduziert wurde. Das beeinträchtigt natürlich das Steuervolumen der Gemeinden ganz markant. Im Gegenzug haben wir eine Erhöhung über das Kapitaleinlageprinzip vorgenommen. Die Dividendenbesteuerung wirkt natürlich viel breiter, auf viele Gemeinden, während die Frage des Kapitaleinlageprinzips, das Mehreinnahmen bewirkt, weniger Gemeinden tangiert. Also wäre es eine Möglichkeit gewesen, jetzt nochmals von den Kantonen Anschlussprogramme zu erwarten, sie nochmals zu konsultieren und dann in Kenntnis dieser Anschlussprogramme auch zu beurteilen, ob die Kantone hier eine angemessene Abgeltung der Gemeinden vorgesehen haben. Darauf haben wir verzichtet, auch aus Zeitgründen.
Der Kommissionssprecher hat es angesprochen: Es gibt keinen Anspruch definitiver Art. Diese Formulierung ist nicht justiziabel. Die Kantone haben die Autonomie; sie sind aber wirklich aufgefordert, hier mit den Gemeinden in ihrem Hoheitsgebiet nun die Kurve zu finden. Ich glaube, letztlich sind es die Kantonsparlamente oder - entsprechend den kantonalen Bestimmungen - die Stimmberechtigten, die dann entscheiden werden, wie diese Bestimmung umgesetzt wird. Insofern sind die Kantonsautonomie und der Föderalismus natürlich weiterhin gegeben.
Ich bitte Sie, der Fassung des Nationalrates zuzustimmen und damit den Ausführungen zugunsten der Gemeinden, die vor allem auch Herr Germann gemacht hat, Rechnung zu tragen.