Germann Hannes · Ständerat · 2018-09-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-17
Wortprotokoll
Bei dieser Motion geht es darum, ob wir sie jetzt schon abschreiben wollen oder ob wir den Bericht respektive das Umsetzungskonzept des Bundesrates abwarten wollen. Die Kommission ist in ihrer knappen Mehrheit mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten zum Schluss gekommen, dass wir mit der Abschreibung noch zuwarten möchten, bis der Bundesrat das Umsetzungskonzept entsprechend vorgelegt hat.
Die Finanzkommission des Ständerates hat die Motion 15.3494, "Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 einfrieren", am 12. Mai 2015 eingereicht. Sie ist mit 25 zu 14 Stimmen angenommen worden. Der Nationalrat ist diesem Beschluss gefolgt.
Der Bundesrat, das darf man sagen, hat das Konzept umgesetzt; mindestens nach Lesart dieses Rates hat er das eingehalten und auch so akzeptiert, wie es dem Willen des Parlamentes entspricht: Er hat die Bereinigung der stellenseitigen Ausgangslage vorgenommen.
Wir haben damals 35[NB]000 Stellen per 2015 angenommen. Davon werden Stellen der Einheiten abgezogen, auf die der Bundesrat keinen Einfluss nehmen kann, beispielsweise der eidgenössischen Gerichte, der Parlamentsdienste, der Bundesanwaltschaft und der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Darum sinkt die Obergrenze um 1205 auf 33 795 Vollzeitäquivalente (FTE). Lokalangestellte des EDA werden ebenfalls von der Obergrenze abgezogen, weil sie nicht über Anstellungsverträge nach Bundespersonalgesetz verfügen. Hier handelt es sich um 1789 Vollzeitstellen. Folglich käme die Obergrenze auf 32 006 Stellen zu liegen. [PAGE 650]
Per 2017 kam es im Rahmen der Einführung des neuen Führungsmodells des Bundes (NFB) zu einer weiteren Bereinigung: Auf den 1. Januar 2017 wird das Personal konsequent im Personalaufwand verbucht. Zuvor wurden einige Stellen über Sachkreditkonti abgerechnet, so über Drittmittel finanziertes Personal, Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe bei EDA und VBS. Da diese Personen 2015 bereits angestellt waren und durch die Neukontierungen respektive Neuverbuchungen lediglich neu beim Personaletat sichtbar wurden, wurden diese ab 2017 zur Obergrenze hinzugezählt. Es handelt sich hier um 853 FTE.
Dann ändert sich der jährliche Handlungsspielraum. Der Bundesrat spricht hier zu Recht von einer dynamischen Obergrenze, weil nämlich die Motion in der Begründung festgehalten hat, dass Internalisierungen die Obergrenze erhöhen und Auslagerungen dieselbe senken. Entsprechend wird die jährliche Obergrenze angepasst. 2015 kamen 151 FTE, 2016 weitere 178 und 2017 nochmals 126 hinzu. Stellen, die auf einen expliziten Bundesbeschluss zurückgehen und denen somit das Parlament zugestimmt hat, erhöhen die Obergrenze. Das sind beispielsweise die 86 zusätzlichen Stellen für die Terrorbekämpfung, die von 2016 bis 2018 befristet sind und für diese Zeit zur Obergrenze hinzugerechnet werden. Man kann also sagen, dass die Obergrenze eigentlich keine fixe Obergrenze ist, sondern dass sie eben dynamisch angepasst wird.
Die jeweilige Obergrenze wurde seit Einreichen der Motion nach dieser Lesart nie überschritten. Deshalb beantragt der Bundesrat auch die Abschreibung der Motion. Er verweist dabei aber auch auf das neue Führungsmodell des Bundes, das mit Globalbudgets arbeitet und demzufolge die Steuerung über Kredite vorsieht.
Einen weiteren Grund führt der Bundesrat auf mit der Tatsache, dass im Nationalrat die Auslegung dieser Dynamik im ganzen Mechanismus anders interpretiert wird. Es gibt eine Gruppe, die sich mehr oder weniger unserer Lesart anschliesst. Für sie wäre der Spielraum stets eingehalten geblieben. Dann gibt es aber eine andere Gruppierung in der FK-NR, die nicht akzeptiert, dass Um- und Neukontierungen im Rahmen der Einführung des NFB zu einer Erhöhung der Obergrenze führen sollen. Gemäss dieser Interpretation hätten wir dann einen Personalbestand, der die Obergrenze um 1588 Vollzeitäquivalente übersteigt, und diese müssten entsprechend abgebaut werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission zwar gefunden, dass sich die Motion nicht ganz im Einklang mit dem NFB befindet, sie hat aber auf der anderen Seite auch festgehalten, dass die Kosten und die Steuerung über die Finanzen zentral seien und nicht die Anzahl Stellen. Gleichwohl begrüsst sie es, dass der Bundesrat in der Mittelfristplanung eine Gesamtsicht anstrebt.
Warum ist nun die Mehrheit der Kommission nicht für Abschreiben? Wir befürchten, dass wir mit der Abschreibung der Motion zum jetzigen Zeitpunkt ein falsches Signal aussenden könnten und die Bundesverwaltung dies als Einladung missversteht, wiederum den Personalbestand aufzustocken. Die Mehrheit will das Konzept für die mittelfristige Planung abwarten, mit dem der Bundesrat das EPA beauftragt hat. Dieses Konzept wird notabene für Ende dieses Jahres erwartet, und da, meinen wir, ist es nichts als recht und billig, diese Motion eben so lange noch aufrechtzuerhalten. Mit dem Vorliegen des Konzeptes kann die Motion nachher allenfalls abgeschrieben werden, aber nicht jetzt mit einem voreiligen Zwischenschritt, wie die Minderheit das tun möchte.
Die Position der Minderheit wird noch begründet durch Kollegin Fetz, die hierzu einen Einzelantrag eingereicht hat.