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AB 234378

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-17

Wortprotokoll

Der automatische Informationsaustausch hat sich weltweit durchgesetzt - in einem Ausmass, das wir wahrscheinlich noch nicht ahnten, als wir über die ersten Punkte diskutierten. Weltweit bestehen heute mehr als 3200 solche AIA zwischen den entsprechenden Staaten. Die Schweiz war immer zurückhaltend; wir befinden uns gegenüber den wichtigen Finanzplätzen eigentlich immer ein Jahr im Verzug. Das hängt mit unserer eher vorsichtigen Art zusammen, wie wir an solche Fragen herangehen, aber auch mit dem parlamentarischen Verfahren, das wir hier haben, mit einer Vernehmlassung und dann mit unserem Zweikammersystem. Für die Schweiz war es immer wichtig, dass wir uns parallel zu den wichtigsten Finanzplätzen oder [PAGE 647] Konkurrenzfinanzplätzen bewegen, und als solche definieren wir Hongkong und Singapur.

Hier schlagen wir Ihnen die beiden Abkommen vor, die je zwei Teile enthalten. Sie liegen als Staatsvertrag vor, weil die beiden Länder die allgemeinen Bedingungen noch nicht akzeptiert haben. Sie verhandeln aber darüber. Daher ist bereits das zweite Abkommen darin enthalten, wonach wir diesen Vertrag künden und dann zum ordentlichen AIA-Verfahren übergehen. Das sollte noch im Laufe dieses Jahres stattfinden können. Der Vertrag, der etwas vorgezogen ist, gibt uns die Möglichkeit, die Daten schon zu sammeln, so, wie das mit anderen Staaten der Fall ist, um sie dann entsprechend auszutauschen. Die Doppelspurigkeit ist notwendig, damit wir uns hier zeitlich auf der gleichen Achse bewegen wie die anderen entsprechenden Länder.

Es ist, denke ich, eine wichtige Voraussetzung beim AIA, dass wir uns parallel zu den wichtigen Finanzplätzen bewegen. Wir tauschen im Übrigen jetzt noch im September die ersten Daten mit den europäischen Ländern und den neun anderen Ländern aus, für die Sie den AIA beschlossen haben. Das ergibt eine recht grosse Zahl von Datensätzen. Es sind nahezu zwei Millionen Datensätze, die wir im September austauschen werden. Nächstes Jahr kommen dann die nächsten 41 Staaten dazu. Hierfür haben Sie eine Überprüfung beschlossen, die wir auch durchführen werden. Es geht darum, wie der Partnerstaat die Daten handhabt und ob Rechtssicherheit und allfälliges Missbrauchspotenzial bestehen. Das Parlament hat ja zur zusätzlichen Prüfung, bevor wir Daten austauschen, eine Kaskade eingebaut. Mit der nochmaligen Überprüfung der Daten steht die Schweiz, soweit wir das beurteilen können, einmalig da. Die Überprüfung soll auch hier stattfinden. Dann haben wir die grösstmögliche Sicherheit, um zu gewährleisten, dass die Daten ordentlich behandelt werden. Dies ist immer auch mit dem Hinweis verbunden, dass wir, weil wir ein Jahr Verzögerung haben, die Möglichkeit haben, aus den Erfahrungen anderer Länder die entsprechenden Lehren zu ziehen.

Das sind diese beiden Abkommen mit Singapur und Hongkong, und dann gibt es die Abkommen mit den anderen, bereits genannten Staaten oder Territorien, die wir Ihnen vorschlagen, um hier weiterzugehen. Grundsätzlich gehen wir eigentlich davon aus, dass wir einmal mit allen Ländern entsprechende Abkommen abschliessen werden. Wir arbeiten daran, es ist auch eine zeitliche Frage. Es gibt auch immer wieder Territorien und Staaten, die das mit der Schweiz tun möchten. Bei den Fällen, um die es hier geht, ersehen Sie aus der Botschaft, dass nicht alle das Umgekehrte auch von uns verlangen, sondern sie sind bereit, Daten zu liefern. Es gibt noch einige Staaten, die wir nicht auf dem Radar haben, weil auch wir hier im Sinne der bereits erfolgten Diskussion noch offene Fragen haben.

Was wir Ihnen hier vorschlagen, erachten wir in dem Sinne als nicht problematisch, weil es der bisherigen Praxis und dem bisherigen Standard entspricht. Nach wie vor bleibt Ihre Kaskade wie bei den 41 Staaten, für die Sie den AIA beschlossen haben - das heisst, jeweils eine Prüfung vorzunehmen, bevor ein entsprechender Austausch stattfinden kann -, auf dem Tisch und auf dem Radar.

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