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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2018-09-17

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-09-17

Wortprotokoll

Die Richtlinie besagt, dass Teile oder ein Teil der Waffe markiert werden müssen. Die Absicht des Gesetzgebers, laut Ausführung der Verwaltung, war, dass jeder wesentliche Waffenbestandteil markiert werden soll. Was wichtig ist: Es gibt keine Nachmarkierungspflicht für Waffen, die schon verkauft wurden oder im Besitz der Eigentümer sind; diese Regelung bezieht sich auf neue Waffen. Ladevorrichtungen sind keine wesentlichen Bestandteile, das heisst, auch diese werden nicht markiert werden müssen.

Der Ständerat hat die ursprüngliche Fassung des Bundesrates aufgenommen und will jeden Bestandteil markieren. Wir von der Kommission des Nationalrates sind dem mit 14 zu 10 Stimmen gefolgt. Eine Minderheit Salzmann will an der Version des Nationalrates festhalten und nicht alle Waffenteile markieren.

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