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Föhn Peter · Ständerat · 2018-09-17

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-17

Wortprotokoll

Wir haben heute fünf oder sechs Vorstösse auf dem Tisch, welche das Bundespersonal betreffen. Der Nationalrat hat diesen allen zugestimmt und sie uns überwiesen.

In der Zwischenzeit sind auch einige Schreiben eingegangen, welche von der Annahme dieser Vorstösse massiv abraten. Sogar die "Tagesschau" hat gestern zu meiner grossen Überraschung diese Vorstösse thematisiert. Dabei konnte ich mir aber nur die Augen reiben, denn es wird wohl kaum von faulen Bundesangestellten gesprochen, wie behauptet wird. Für mich sind die besagten Angestellten eher zu aktiv oder mindestens zu formalistisch. Zudem hat die "Tagesschau"-Hauptausgabe eine primitive und völlig danebenliegende Karikatur gezeigt; das ist, einfach gesagt, völlig unverantwortlich. Herr Bundesrat, Sie haben vorhin gesagt, dass das Bundespersonal vielfach zu schlecht wegkomme. Ja, das kann ohne Weiteres sein, und ich weiss auch, dass wir viele motivierte Leute haben.

Aber jetzt wieder zur Thematik zurück: Von mir aus gesehen hätte man all diese Vorstösse gemeinsam behandeln und dann einzeln darüber abstimmen können. Konsequenterweise, Frau Präsidentin, werde ich jetzt nur einmal zu diesen beiden Vorstössen, zu den Motionen 16.3973 und 16.3974, sprechen, denn die Anliegen gehen ja in die ähnliche oder gar gleiche Richtung.

Bei der Motion 16.3973 soll der Bundesrat eine Revision des Bundespersonalgesetzes sowie allfälliger weiterer Gesetze unterbreiten, in welcher das Leistungslohnsystem für das Bundespersonal überarbeitet und effizienter gestaltet wird. Dabei sollen die unzähligen Zuschläge, Zulagen und Prämien entschlackt und durch einen fairen Leistungslohn ersetzt werden.

Mit der Motion 16.3974 wird der Bundesrat beauftragt, die in der Bundesverwaltung ausgerichteten Löhne und Sozialleistungen an diejenigen der Privatwirtschaft anzugleichen und diese Änderung in seiner nächsten Personalstrategie Bundesverwaltung 2020-2023 zu berücksichtigen. Weiter soll das Personalrecht, wo dies möglich ist, noch stärker an das privatwirtschaftliche Arbeitsrecht gemäss Obligationenrecht angelehnt werden. Sie sehen also: Es geht in die gleiche Richtung.

Weshalb unser Minderheitsantrag? Die Schweizerinnen und Schweizer waren in den letzten Jahren mit stagnierenden Reallöhnen konfrontiert. Nur die Bundesangestellten können faktisch jedes Jahr mit einer Lohnerhöhung rechnen. Das derzeitige System garantiert das eigentlich. Dieses System ist nicht marktgerecht. Vielmehr sollte der Bund jetzt ein System finden, das einen Zusatzeffort belohnen könnte. Denn [PAGE 654] wir müssen uns bewusst sein, dass die Bundesangestellten eine hohe Arbeitsplatzsicherheit geniessen. Dies ist an sich bereits ein grosses Privileg; verbunden ist es mit sehr arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsbedingungen.

Die niedrige Fluktuation beim Bund beweist dies alles. Denn der Bund ist mit der hohen Arbeitsplatzsicherheit und den spannenden Tätigkeitsfeldern ein sehr attraktiver Arbeitgeber. Daher würde es nicht schaden, wenn er sich, wo dies möglich ist, an den privatwirtschaftlichen Arbeitsbedingungen orientieren würde. Diese Forderung kann der Bund im Übrigen bei Funktionen für Spezialisten - beispielsweise im Informatikbereich - auch dazu nutzen, höhere Löhne zu zahlen, um allfällige Talente an Bord zu holen. Insgesamt bin ich der Überzeugung: Der durchschnittliche Verdienst ist im Vergleich zum Markt sehr hoch, wenn nicht zu hoch. Dieser liegt anscheinend momentan sogar über jenem der Finanzbranche.

Es gibt in der Schweiz nicht nur Bundespersonal und Bundesangestellte. Maximal jeder hundertste Angestellte gehört diesem Bereich an. Es gibt also mehr als hundertmal mehr andere Arbeitnehmende. Diese schielen auch hie und da nach Bern und kennen diese Lohnvorgaben respektive die Unterschiede zu ihren Löhnen.

Berücksichtigen wir nicht nur die Gehaltsklassen, nein, auch die Sozialleistungen oder die Sonderzahlungen und vielseitig begründeten Zuschläge sind anzuschauen. Es wird moniert und wurde zumindest gestern in besagter Ausgabe der "Tagesschau" behauptet, dass gemäss einer Studie - man höre und staune! - beim Bund für vergleichbare Arbeit bei Hochqualifizierten bis zu 25 Prozent weniger bezahlt werde als in der Privatwirtschaft. Ja, das mag sein, denn es gibt immer Ausreisser. Ich denke unter anderem an die IT-, die Finanz-[NB]oder eventuell die Chemiebranche, aber dann hört es sofort auf.

Ich stelle mich einmal mehr vor die KMU und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche in unserem Land immer und immer wieder gerühmt und als Fundament der Schweizer Wirtschaft dargestellt werden. Vergleichen Sie bitte auch einmal deren Löhne und Nebenleistungen! Oder vergleichen Sie die Bundeslöhne mit den Löhnen bei anderen, kleinen Dienstleistern!

Wie viel verdient ein Bundesangestellter, eine Bundesangestellte im Durchschnitt? Sage und schreibe 125[NB]000 gute, harte Schweizerfranken. 125[NB]000 Franken, Raumpflege, das heisst Putzfrauen, auch eingerechnet und - ich sage es noch einmal - die Besserstellung im sozialen Bereich nicht eingerechnet. Wo und wann wird in der Schweizer Wirtschaft so viel abgegolten, Ausreisser ausgenommen?

Ich kann von meinem Betrieb sprechen, den kenne ich ganz genau. Niemand, gar niemand hat in den letzten zehn Jahren 125[NB]000 Franken Bruttolohn erhalten. Wir haben auch hochqualifiziertes Personal, und nicht einmal die Chefs kommen auch nur auf das Durchschnittsgehalt beim Bund. Und es wurde auch nie ein Franken Dividende ausbezahlt.

Schauen wir also nicht nur auf das Wohl des Bundespersonals! Führen wir uns auch die harterkrampften Löhne des Durchschnittsschweizers vor Augen - wenn Sie die Arbeitsplätze in der Schweiz halten wollen. Unsere Aufgabe muss es sein, alle gerecht, das heisst alle möglichst gleich gerecht zu behandeln.

Zu meinem ersten Minderheitsantrag, der jetzt dann gleich zur Abstimmung kommt, möchte ich betonen, dass es nicht um eine grundsätzliche Umgestaltung des Lohnsystems geht, sondern um eine effizientere Ausgestaltung desselben, indem insbesondere das Prämien- und Zulagensystem vereinfacht werden sollte.

Was unseren zweiten Minderheitsantrag betrifft, bin ich der Ansicht, dass die Bundesverwaltung ein äusserst attraktiver Arbeitgeber ist, was für private Arbeitgeber, welche oft nicht gleich hohe Löhne bezahlen können, klar einen Wettbewerbsnachteil darstellt.

So bitte ich Sie, die Motionen 16.3973 und 16.3974 anzunehmen.