Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, möchte aber, dass man diese Motion in einem etwas breiteren Kontext anschaut. Es wurde ja, wie bereits erwähnt, in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine Motion formuliert, die etwas breiter ist als das, was Herr Nationalrat Glättli hier beantragt, und die auch nicht nur unilaterale Massnahmen vorsieht. Der Ständerat hat diese Motion bereits angenommen. Das Geschäft ist jetzt in Ihrem Rat hängig.
Wir müssen anerkennen, dass wir heute ein Problem haben, dass wir aber die ultimative Lösung vielleicht noch nicht gefunden haben. Deshalb können wir Ihnen heute auch noch nicht sagen, wie die Motion technisch am wirkungsvollsten umgesetzt werden könnte. Das müsste man sicher noch vertieft prüfen. Wenn jemand in der Schweiz in ein Straf- oder Zivilverfahren verwickelt ist und im Ausland wohnt, dann muss er schon heute ein Zustelldomizil in der Schweiz bezeichnen.
Die Problematik geht aber natürlich über die Prozessordnung hinaus. Auch der Bundesrat sieht Handlungsbedarf, wenn es darum geht, Beanstandungen einfach direkt bei einem ausländischen Unternehmen einreichen oder Informationen einholen zu können. Das ist dann aber wiederum nicht unbedingt nur ein Thema für die StPO oder die ZPO. Etwas möchte ich einfach zu bedenken geben: Wenn sich ein Unternehmen im Ausland weigert, der Pflicht zur Bezeichnung eines Zustelldomizils nachzukommen, dann haben die schweizerischen Behörden aufgrund des Territorialitätsprinzips kaum Möglichkeiten, dies zwangsweise durchzusetzen.
Wir sind daran, hier Lösungen zu suchen. Andere Staaten tun das auch. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Deutschland wurde erwähnt. Es ist am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Es gibt in den USA den Cloud Act, der im März dieses Jahres in Kraft getreten ist. Allerdings bezieht sich dieser nur auf schwere Straftaten. Aber Sie sehen, andere Staaten suchen hier nach Lösungen.
Wir würden diese Motion in diesem Sinne entgegennehmen, dass wir hier zusammen mit der Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates nach Lösungen suchen, die tatsächlich auch umsetzbar sind und auch eine Wirkung zeigen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.