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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-09-18

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Ich bin sehr froh um die differenzierten Ausführungen des Kommissionssprechers und vor allem auch um die Hinweise darauf, dass wir hier verallgemeinernd einen Schritt tun wollen, der eigentlich im Spezifischen schon gezeigt hat, dass er zu hinterfragen ist.

Worum geht es hier? Hier möchte der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage schaffen, wonach die Einzelgesetze für die Verfahren vor den kantonalen Versicherungsgerichten eine Kostenpflicht vorsehen können. Zusätzlich zu den jetzt schon halbwegs geäusserten Bedenken des Kommissionssprechers in Bezug auf die Mehrheitslösung möchte ich Sie als Ständerätinnen und Ständeräte auch noch auf eine möglicherweise versteckte Folge aufmerksam machen, nämlich auf eine mögliche Mehrbelastung der Kantone aufgrund dieser Änderungen, die wir jetzt im Begriff sind anzunehmen.

Man darf natürlich die Idee haben, dass diese Kostenpflicht vorgesehen wird. Damit sind ja auch gewisse Hoffnungen verbunden, wie schon damals, als man das bei der IV einführte: Man könnte sich erhoffen, dass es beispielsweise weniger "aussichtslose" Beschwerden gibt und, verbunden damit, weniger zeitraubende Fälle, mit denen sich die Gerichte herumzuschlagen haben, weil die Hürde etwas höher wird. Das wäre der positive Fall. Im negativen Fall aber - und darauf hat Herr Bischof jetzt angesichts dieser Umfrage auch schon hingewiesen - kann es auch sein, dass diese positiven Effekte nicht eintreten, sondern es eben anders ist. Warum? Weil bekanntlich Gesuche um Gewährung einer unentgeltlichen Prozessführung gestellt werden können und auch geprüft werden müssen, was wiederum einen Mehraufwand bringt. Die bisherigen Erfahrungen, die man im Bereich der IV sammeln konnte, wo mit Artikel 69 Absatz 1bis IVG - nicht seit 2016, Herr Bischof, sondern bereits seit 2006 - eine entsprechende Bestimmung existiert, zeigen eben genau diese eigentlich enttäuschende Entwicklung. Sie ist enttäuschend angesichts der Hoffnungen, die man hatte; diese Änderung bedeutet nämlich nicht einen Minderaufwand.

Die Umfrage bei den betroffenen Gerichten, die von Herrn Bischof erwähnt wurde, hat gezeigt, dass die Einführung der Kostenpflicht im IV-Bereich sogar zu einer zusätzlichen Belastung geführt hat. Denn aufgrund der erwähnten Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung müssen die Gerichte jeweils auch prüfen, ob die beschwerdeführenden Personen mittellos sind, ob eine Vertretung in der Sache notwendig ist, ob die Beschwerde nicht von vornherein aussichtslos ist usw. Es gibt also auch einen Mehraufwand, der damit verbunden ist.

Dazu kommt - und das ist jetzt auch mein Appell an Sie als Ständerätinnen und Ständeräte -, dass volkswirtschaftlich gesehen die finanzielle Rechnung unter dem Strich eben auch nicht aufgeht. Denn diese Gesuche um Unentgeltlichkeit werden oft gutgeheissen - aus guten Gründen. Das Sozialversicherungsrecht ist komplex, und die Versicherten leben einfach meist in knappen finanziellen Verhältnissen.

Ich möchte hier auch meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsidentin von Inclusion Handicap. Das ist die Dachorganisation der Behindertenorganisationen in der Schweiz. Unsere Erfahrungen, auch im Kontakt mit den Gerichten, bestätigen genau diese negative Entwicklung aufgrund der Einführung der Möglichkeit der Kostenpflicht.

Ich fasse zusammen: Die bisherigen Erfahrungen zeigen, und das hat auch der Kommissionssprecher so offengelegt, dass es nicht weniger Beschwerden gibt, dass es nicht weniger Aufwand gibt - im Gegenteil - und dass, insgesamt gesehen, nicht weniger Kosten anfallen, sondern es, wenn schon, eher eine Verschiebung der Kosten hin zu den Kantonen gibt. Darum möchte ich Sie bitten, hier darauf zu verzichten, einen Schritt zu machen, den wir eigentlich im IVG rückgängig machen sollten.

Deshalb möchte ich Ihnen beantragen, dass Sie hier bei Artikel 61 ATSG beim geltenden Recht bleiben und dann bei Artikel 69 Absatz 1bis IVG meinem Streichungsantrag folgen und damit, angesichts der Erfahrungen, die gezeigt haben, dass die Hoffnungen nicht erfüllt werden konnten - ganz im Gegenteil -, wieder zurückkehren zum ursprünglichen System.