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preparatory:AB 234579

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Ich würde gerne noch eine Anmerkung aus Sicht der Kommission machen. Ich bitte Sie, wie gesagt, der Mehrheit zu folgen. Die Kommission ist bei der Kostenfrage von der gleichen Überlegung wie der Bundesrat ausgegangen, Frau Kollegin Bruderer. Es stimmt, dass vermutlich Mehreinnahmen erzielt werden, das hat sich auch aus der Umfrage ergeben. Bei vierzehn Gerichten sind keine Mehreinnahmen entstanden, es war also ausgeglichen. Aber immerhin sieben Kantone meldeten, es habe zu einer Reduktion der Gerichtsfälle geführt.

Der Bundesrat geht davon aus, dass Mehreinnahmen entstehen, er geht aber auch von einem gewissen administrativen Mehraufwand aus, namentlich wegen der Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege. Im Ergebnis schliesst der Bundesrat - und das wurde in der Kommission nicht bestritten -, ich zitiere Seite 1657 der Botschaft: "Es kann davon [PAGE 670] ausgegangen werden, dass Aufwand und Ertrag in etwa ausgeglichen sind, sodass daraus finanziell kein Gewinn oder Verlust resultieren dürfte." Das gilt gemäss Bundesrat für Kantone und Gemeinden.

Was die Zielerreichung betrifft, zeigt die von mir zitierte Statistik, dass doch immerhin in sieben Kantonen ein entsprechender Effekt erzielt wurde. In vierzehn Kantonen wurde der Effekt nicht erzielt, es hat aber auch zu keinem Schaden geführt. Sechs weitere Kantone konnten sich offenbar nicht klar äussern. Bei dieser Sachlage ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass die Revision, wie sie der Bundesrat vorschlägt, richtig ist.

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