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Schmid Martin · Ständerat · 2018-09-18

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Nationalrat Bruno Pezzatti hat am 17. März 2016 die Motion "Bürokratieabbau bei der Zulassung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln" eingereicht. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Regulierung von Biozidprodukten dahingehend anzupassen, dass Erstzulassungen von EU-Ländern in der Schweiz automatisch anerkannt werden.

Zur Begründung brachte der Motionär vor, dass das Zulassungsverfahren und die Verkaufsbewilligung von Bioziden in der Schweiz während der vergangenen Jahre laufend dem Zulassungsverfahren der EU angepasst worden sei. In der Schweiz müssten für eine Verkaufsbewilligung für ein Biozid trotzdem noch die gleichen Unterlagen eingereicht werden wie zum Beispiel in Deutschland. Wenn nun ein solches Produkt von den Behörden in Deutschland bereits nach den EU-Richtlinien geprüft und bewilligt sei, mache es keinen Sinn, wenn die gleichen Dokumente von den Zulassungsbehörden in der Schweiz erneut nach den gleichen Richtlinien geprüft würden. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass auch die Gebühren noch sehr hoch seien.

Der Bundesrat wies dann in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Anerkennung einer in der EU erteilten Zulassung schon heute gestützt auf das Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen erfüllt sei, weil die Schweiz vollständig in den harmonisierten Zulassungsprozess der EU für Biozidprodukte integriert sei. Das harmonisierte Zulassungsverfahren sei nämlich schon heute so ausgelegt, dass ein Biozidprodukt bezüglich möglicher Gesundheits- und Umweltrisiken wie auch bezüglich der Wirksamkeit nur von einer Behörde eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz beurteilt werde. Mit der Anerkennung werde in der Schweiz wie in jedem betroffenen EU-Mitgliedstaat nur noch geprüft, ob die in der Erstzulassung angeordneten Massnahmen zur Risikoreduktion an nationale Gegebenheiten angepasst werden müssten. Die Gebühr für die Anerkennung einer Erstzulassung eines EU-Mitgliedstaates - die künftig weitaus häufigste Zulassungsart - belaufe sich in der Praxis auf 5000 Franken oder sogar noch weniger.

Gleichzeitig wies der Bundesrat darauf hin, dass er bereits in seiner Stellungnahme zur Motion de Courten 13.4242, "KMU-verträgliche Zulassungsgebühren bei Bioziden", Missverständnisse über die unterschiedlichen Zulassungsarten und die Gebühren klargestellt habe. Der Bundesrat habe schon damals in Aussicht gestellt, dass er auf der Basis einer soliden Bemessungsgrundlage und nach Vorliegen erster Erfahrungswerte prüfen werde, ob die Gebühren hinsichtlich ihrer KMU-Verträglichkeit einer Anpassung bedürften. Er lehne die Motion aus diesen Gründen ab.

Im Unterschied zum Nationalrat, der die Motion am 7. März 2018 mit 132 zu 59 Stimmen angenommen hat, lehnt unsere Kommission, wie auch der Bundesrat, die Motion einstimmig ab. Unsere Kommission will am bestehenden Verfahren festhalten. Die Integration in das Beurteilungs- und Zulassungssystem der EU hat sich nach Auffassung der Kommission und des Bundesrates bewährt. Die Schweiz und ihre Unternehmen werden in diesem System genau gleich behandelt wie die anderen Staaten und Unternehmen, die ebenfalls vor jeder Anerkennung oder vor einer Erstzulassung eine Überprüfung vornehmen. Möchte ein Unternehmen eine nationale Zulassung auf ein anderes Land ausdehnen, kann es dort eine Anerkennung beantragen. Dafür werden die im Erstzulassungsland vorgenommenen Arbeiten nicht, wie der Motionär schreibt, dupliziert. Es wird allein überprüft, ob die Bewertung sachgerecht erfolgt ist und ob die Zulassung spezifischen nationalen Anforderungen, etwa im Bereich Arbeitsschutz oder Gesundheitsrecht, entspricht. Alle involvierten Länder nehmen eine solche Prüfung vor, bevor sie eine Zulassung übernehmen. Das heisst, auch EU-Länder kennen keinen Automatismus. Damit besteht für Schweizer Unternehmen kein Wettbewerbsnachteil gegenüber ihrer Konkurrenz aus der EU.

Die Kommission ist auch der Auffassung, dass ein länderspezifisches Überprüfungsverfahren politisch und rechtlich immer noch sinnvoll ist. Würde die Schweiz darauf verzichten und einseitig alle in den EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Biozidprodukte automatisch anerkennen, würde sie nämlich nicht mehr die Anforderungen des gemeinschaftlichen Zulassungsprozesses einhalten.

Obschon die Kommission ohne Gegenstimme beantragt, die Motion abzulehnen, anerkennt sie, dass die Zulassungsgebühren eine Belastung für die KMU darstellen können. Die schweizerische Anerkennung einer Zulassung, die ein EU-Land erteilt hat, kostet rund 5000 Franken, was viele Unternehmen, gemessen am Schweizer Markt, als hoch empfinden. Die Kommission hat von der Verwaltung die Zusicherung erhalten, dass die Zulassungsgebühren in absehbarer Zeit sicher nicht erhöht werden, obwohl sie aktuell nicht kostendeckend seien. Damit soll den KMU entgegengekommen werden.

Aufgrund all dieser Überlegungen beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, die Motion abzulehnen.