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Vogler Karl · Nationalrat · 2018-09-18

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage - Sie haben es gehört -, ob im vorliegenden Gesetz eine Bestimmung der Art aufgenommen werden soll, dass die Kantone für die nötige Weiterbildung der Personen, die mit dem Schutz von Opfern von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen betraut sind, zu sorgen haben. Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, Entsprechendes abzulehnen und der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen.

Warum das? Es ist unbestritten, dass die Personen, welche im Bereich der Krisenintervention tätig sind, eine anspruchsvolle, sensible und für die Sicherheit von gewaltbetroffenen Menschen ausserordentlich wichtige Tätigkeit ausüben. Entsprechend ist es für unsere Fraktion aber auch eine Selbstverständlichkeit, dass dafür nur geeignete und entsprechend gut ausgebildete Personen eingesetzt werden. Dazu gehört selbstredend eine adäquate und regelmässige Weiterbildung. Gleiches gilt im Übrigen auch für die zuständigen Gerichte.

Weil ein Grossteil der aus häuslicher Gewalt anfallenden Kosten ja ohnehin bei den Kantonen und Gemeinden anfällt, haben diese auch ein explizites Interesse daran, dass bei den Kriseninterventionsstellen und den Gerichten möglichst gut ausgebildete Personen arbeiten. Es sollen auch Personen sein, die sich zeitgemäss weiterbilden bzw. denen die entsprechenden Möglichkeiten eingeräumt werden. Zusätzliche bundesrechtliche Vorgaben mit entsprechenden Verpflichtungen für die Kantone braucht es daher aus unserer Sicht nicht.

Schliesslich, und das als Letztes: Als Gesetzgeber müssen wir wieder vermehrt darauf achten, dass im Zivilgesetzbuch nicht unnötige - das wurde auch gesagt - verwaltungsrechtliche Bestimmungen festgeschrieben werden. Das ZGB ist dafür der falsche Ort.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.