Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-18
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass es natürlich nicht nur den Hausarrest gibt. Es gibt auch die Ausschaffungshaft. Wenn also klar ist, dass jemand unser Land verlassen muss, haben Sie die Möglichkeit, jemanden in Ausschaffungshaft zu nehmen. Beim Hausarrest können Sie zusätzlich auch Überwachungsmassnahmen anordnen. Die Betroffenen sind dann also nicht frei, von zu Hause aus zu tun und zu lassen, was sie wollen. [PAGE 1432]
Schauen Sie, es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass wir hier von Menschen sprechen, die keine Straftat verübt haben. Auch wenn diese Personen vorübergehend in Haft genommen würden, kämen sie wieder raus. Von daher ist der Wunsch, staatsgefährdende Personen in Haft zu nehmen, zwar vielleicht nachvollziehbar und menschlich, aber wir müssen uns immer wieder überlegen, was es wirklich bringt. Da kann der Hausarrest eine sehr wichtige Massnahme sein, denn Sie können die Person so überwachen und Beweise sammeln. Am Schluss muss ja das Ziel sein, wenn eine Person wirklich eine Gefahr ist, dass Sie sie auch überführen, das Strafverfahren eröffnen und genügend Beweise haben, um die Verurteilung der Person zu erlangen. Wir haben oft genug erlebt, dass gegen eine staatsgefährdende Person ein Strafverfahren eröffnet wurde, und dann ist es nicht zu einer Verurteilung der betreffenden Person gekommen, weil man einfach die Beweise nicht hatte - das ist dann der Worst Case. Das sind die Überlegungen, die hinter dem Rayonverbot und dem Hausarrest stehen: dass Sie die Personen auch besser überwachen können, damit Sie allenfalls Material haben, um ein Strafverfahren zu eröffnen, das dann auch zu einer Verurteilung führt.