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Baumann Ruedi · Nationalrat · 2002-06-20

Baumann Ruedi · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Vorsorglich lege ich meine Interessen offen: Ich bin Betreiber eines Kleinwasserkraftwerkes mit ein bis zwei Kilowatt Leistung und Netzeinspeisung. Ich gebe gerne zu, dass das Wasserrad nicht sehr zuverlässig ist, dafür ist es sicher.

Um die Sicherheit geht es auch bei diesem Minderheitsantrag zu Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe g. Es geht um die Anpassung des Sicherheitsstandards an den jeweils aktuellen Stand der Technik. Der Bundesrat will hier nur Anpassungen verfügen, wenn sie für die Betreiber der Atomkraftwerke angemessen und zumutbar sind. In der Kommission wurde von den Fachleuten ausgeführt, dass es nicht oder kaum möglich sei, ein dreissigjähriges Atomkraftwerk auf das Sicherheitsniveau eines neuen Werkes zu heben. Aus einer Anlage, die 1970 in Betrieb ging, könne man keine Anlage machen, wie sie heute in Betrieb gehen würde; man könne schon eine zwanzigjährige Anlage nicht mehr auf den neuesten Stand der Technik bringen. Ich finde diese Aussagen höchst bedenklich und die Formulierung im Gesetzentwurf bezüglich Pflichten des Bewilligungsinhabers ausgesprochen schwach.

Der Gesetzentwurf geht hier von der Devise aus: So sicher wie genügend - und nicht, wie es eigentlich sein müsste: So sicher wie technisch möglich. Die Formulierung, es müsse nur dann nachgerüstet werden, wenn es "angemessen" sei, wird die Betreiber geradezu dazu verleiten, gegen Anordnungen der HSK Beschwerde zu führen, um die Anpassungskosten zu vermeiden oder die Nachrüstung zumindest hinauszuzögern.

Weil bei einem allfälligen GAU die Auswirkungen auf unser Land und die Menschen so katastrophal werden, darf Sicherheit nicht mit wirtschaftlichen Argumenten relativiert werden. Jeder auch noch so kleine Sicherheitsgewinn ist in meinen Augen zwingend durchzuführen - völlig unabhängig von den daraus entstehenden Kosten. Sicherheit darf nicht zur Kostenfrage werden. Wenn der Aufwand für die Nachrüstung im Einzelfall unerträglich hoch ist, dann wäre das ja gerade der beste Beweis für die Notwendigkeit, ein Atomkraftwerk sofort abzustellen. Bei diesem Gefährdungspotenzial ist nur das Beste gut genug. Unsere Anlagen sollten immer - unbesehen des dazu nötigen Aufwandes - auf den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik nachgerüstet werden.

Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe g der Minderheit zuzustimmen.