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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2018-09-18

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-18

Wortprotokoll

Ich beginne mit der Minderheit III. Hier wollen wir Artikel 55a StGB streichen.

Eine Streichung wäre die sinnvollste Lösung, denn seit der Offizialisierung der Tatbestände der häuslichen Gewalt 2004 und der gleichzeitigen Einführung von Artikel 55a mit der Möglichkeit des Opfers, das Strafverfahren einzustellen, konnte nicht das erreicht werden, was man sich davon erhoffte, nämlich das Opfer besser zu schützen.

Da die meisten Opfer von den Tätern unter Druck gesetzt werden oder/und von ihnen abhängig sind, ziehen fast alle den Strafantrag zurück. Sie machen also von Artikel 55a Gebrauch. Der administrative und juristische Aufwand bei häuslicher Gewalt ist sehr gross, und auch die Kosten sind hoch, weil trotz Einstellung des Verfahrens die Befragungen - meist mit Dolmetschern - durchgeführt und Anzeigen erstellt werden müssen, und dies alles ohne eine Verbesserung für die Opfer.

Für diejenigen, die noch nicht so lange im Rat sind: Ich habe bereits vor neun Jahren einen Vorstoss zur Abschaffung dieses Artikels 55a eingereicht (09.3169). Dieser wurde nur mit 5 Stimmen Unterschied nicht angenommen. Es hat sich also schon vor neun Jahren gezeigt, dass weder die Polizei noch die Opferhilfe, noch die Betroffenen mit diesem Artikel glücklich sind. Trotzdem will man jetzt an diesem Artikel herumbasteln, statt ihn gleich zu streichen. Jetzt hätten wir mit dem Minderheitsantrag III die Möglichkeit, diesen unsinnigen, nichtzielführenden Artikel 55a zu streichen.

Zur Minderheit I: Mit dem Antrag der Minderheit I wollen wir die Vorlage verbessern, deshalb auch der Rückweisungsantrag. Wir wollen die Vorlage verbessern, indem wir die Repression, also die Strafen, und die Prävention zusammennehmen. Es geht bei der häuslichen Gewalt um Offizialdelikte, die man nicht verharmlosen soll. Um die Opfer besser zu schützen, braucht es Prävention, aber auch Strafen. Es ist nicht einzusehen, warum Verfahren in einem Offizialdelikt bei häuslicher Gewalt sistiert oder gar eingestellt werden können.

In einem ersten Punkt wollen wir vor allem, dass der Täter bestraft wird. Hier wird immer kommuniziert, die Täter dürften nicht bestraft werden, weil dann die Familie in Mitleidenschaft gezogen würde. Bei anderen Straftätern und anderen Delikten fragen wir auch nicht, ob die Täter eine Familie haben, die ja vielleicht auch darunter leidet, wenn der Täter eine Strafe bekommt. Eine Strafe heisst: Das Verhalten wird nicht toleriert und muss gebüsst werden. In Anbetracht der Tatsache, dass rund 50 Prozent der Täter bei häuslicher Gewalt ausländischer Herkunft sind, ist es besonders wichtig, dass wir auch Strafen aussprechen können, weil wir nur dann die Leute auch ausschaffen können.

In einem zweiten Punkt wollen wir die Prävention stärken: Dem Täter kann die Pflicht zur Teilnahme an einem Lernprogramm während des Verfahrens auch auferlegt werden, ohne dass das Verfahren sistiert wird.

Drittens kann dem Täter die Pflicht zur Teilnahme an einem Lernprogramm auch zusätzlich zur Strafe als Massnahme auferlegt werden, wenn die in Artikel 56 Absatz 1 StGB genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Strafe kann gegebenenfalls zugunsten einer Massnahme aufgeschoben werden.

Jetzt noch zur Minderheit II: Mit diesem Minderheitsantrag wollen wir Buchstabe c anders formulieren und damit die Wiederholungsgefahr ausschliessen. Wenn man den Staatsanwälten oder den Gerichten tatsächlich die Möglichkeit geben will, das Verfahren zu sistieren oder einzustellen, reicht es unserer Ansicht nach nicht, dass dadurch die Situation des Opfers stabilisiert oder verbessert wird. Die Sistierung soll nur dann möglich sein, wenn sicher ist, dass eine Wiederholungstat ausgeschlossen werden kann. Ansonsten heisst dies, dass der Staat zuschaut, wie der Täter und das Opfer beisammenbleiben. Man nimmt in Kauf, dass nochmals gedroht wird und dass es zu Körperverletzungen kommt. Dies kann nicht in unserem Sinne sein.

Ich bitte Sie, die drei Minderheitsanträge Rickli Natalie zu unterstützen - zum Wohle der Opfer.