Flach Beat · Nationalrat · 2018-09-18
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Wir befinden uns jetzt im Teil des Strafrechtes bei dieser Revision zum Schutz gewaltbetroffener Personen. Hier geht es darum, einen Fehler, den wir 2004 gemacht haben, auszumerzen. Es geht aber nicht darum, hier quasi das Kind mit dem Bade auszuschütten und den Retourgang einzulegen.
2004 hat man gesagt, dass es richtig und wichtig ist, dass Gewalt in Paarbeziehungen kein Kavaliersdelikt ist, dass das verwerflich ist, dass das strafbar ist, dass das ein Offizialdelikt ist. Aber weil man sich hier im Bereich der persönlichen Beziehungen, des Familiären befindet, sah man die Möglichkeit vor, dass die Opfer sagen können, dass sie den Täter noch lieben, ihm noch eine Chance geben wollen und das Verfahren sistiert haben möchten. Dann brauchte es wieder ein Tätigwerden des vermeintlichen oder ehemaligen Opfers, um das Verfahren wiederaufzunehmen. Der Druck war wahrscheinlich in vielen Fällen gross, das nicht zu tun.
So sieht jetzt diese Revision eben nur eine Justierung vor, aber eine wichtige Justierung, indem sie sagt, dass der Staatsanwalt, die Staatsanwältin oder das Gericht eine Sistierung vornehmen können, aber eben nicht müssen, und sie vor allen Dingen dann einer Sistierung zustimmen können, wenn sie zur Einsicht gelangen, dass das die Situation im familiären Bereich stabilisiert und verbessert, dass sich die Betroffenen dort auf einem guten Weg befinden.
Im Strafrecht steht ganz klar auch die Forderung im Vordergrund, dass Straftaten bestraft werden müssen. Straftäter sollen die Härte der Strafe erfahren, sollen abgeschreckt werden, und es soll immer auch ein Zeichen an die Gesellschaft sein, dass die Gesellschaft nicht leichtfertig mit Straftaten umgeht, sondern Straftäter hart anfasst.
Wir befinden uns hier aber im Bereich der persönlichen Beziehungen von Menschen, die Tisch und Bett miteinander teilen. Wir versuchen hier abzuwägen, ob man das Strafrecht grundsätzlich durchsetzen und der Durchsetzung des Strafrechts erste Priorität einräumen soll oder ob man nicht dem Zweck des Strafrechts, nämlich dem Schutz der Menschen vor Gewalt, einen höheren Stellenwert geben soll. Mit dieser Möglichkeit schaffen wir genau diese Einzelfallgerechtigkeit, die notwendig ist.
Die Grünliberalen werden in diesem Punkt den Einzelantrag Feri Yvonne unterstützen. Der Einzelantrag Feri Yvonne besagt, dass das Kindeswohl besonders zu berücksichtigen ist. Wahrscheinlich braucht es diesen Hinweis im Gesetz nicht, denn in der Güterabwägung, die eine Staatsanwältin, ein Staatsanwalt, ein Gericht machen muss, ist es selbstverständlich immer notwendig, dass auch berücksichtigt wird, wie die gesamten familiären Umstände sind und was den Kindern am meisten nützt.
Die Anträge der Minderheiten I, II und III lehnen wir ab, insbesondere den Antrag der Minderheit II. Diese Minderheit ist einfach unehrlich: Der Antrag besagt, eine Sistierung sei nur dann möglich, wenn eine Wiederholungstat ausgeschlossen werden könne. Wir bewegen uns hier im Bereich von familiären Straftaten. Niemand kann sagen, dass das für immer ausgeschlossen werden kann. Es geht darum, dass man die beste Prognose wählt, die möglich ist, um ein Verfahren allenfalls zu sistieren.
Ich bitte Sie, dem Einzelantrag Feri Yvonne zuzustimmen, sonst allenfalls dem Antrag der Mehrheit.