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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2018-09-18

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Es gibt auf der einen Seite das Konzept Offizialdelikt und auf der anderen Seite das Konzept Antragsdelikt. Ich muss Ihnen die Unterschiede nicht erklären. Seit 2004 werden Straftatbestände wie einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeit, Drohung oder Nötigung innerhalb von Paarbeziehungen auch als Offizialdelikte behandelt.

Um dem besonderen Umstand gerecht zu werden, dass es sich hier um Gewalt zwischen Personen handelt, die sich unter Umständen lieben, das Bett teilen, gemeinsame Kinder haben, und um dem Umstand gerecht zu werden, dass sich eine solche Gewaltsituation auch verbessern kann und hierfür die Sistierung bzw. die Einstellung eines Verfahrens helfen kann, hat der Gesetzgeber Artikel 55b des Strafgesetzbuches vorgesehen. Damit hat er die Möglichkeit geschaffen, dass das Verfahren sistiert, wiederaufgenommen oder allenfalls ganz eingestellt werden kann. Für diese Sistierung ist heute alleine das Opfer zuständig. Eine einzige Willensäusserung reicht dafür.

Wir haben aber festgestellt, dass dadurch zu viele Verfahren, nämlich 50 bis 90 Prozent aller Fälle, eingestellt werden. Das kann nicht in unserem Sinn sein. Deshalb soll neu die Behörde abschliessend eine Interessenabwägung vornehmen und über eine Sistierung befinden, ob sich damit gemäss Abklärung der Behörde die Situation des Opfers verbessert. Wir begrüssen diese Verschiebung der Verantwortung vom Opfer zur Behörde ausdrücklich. Das Opfer wird so entlastet. Denn es liegt auf der Hand, dass mit der jetzigen Bestimmung viele Verfahren eingestellt werden, weil das Opfer vom Täter oder vom erweiterten Umfeld unter Druck gesetzt wird.

Die Abschaffung dieser Sistierungs- und Einstellungsmöglichkeit, wie sie nun von den Minderheiten I, II und III (Rickli Natalie) verlangt wird, unterstützt die SP-Fraktion nicht. Vielmehr wollen wir jetzt mit der Anpassung der Bestimmung, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen worden ist, fortfahren.

Ich möchte noch erwähnen, dass die Kommission gefordert hat, dass vier Jahre nach dem Inkrafttreten eine verbindliche Evaluation stattfinden soll. Das ist im Gesetz festgeschrieben. Wir wollen ein unüberlegtes und übereiltes Über-Bord-Werfen dieser Bestimmung verhindern. Das wäre nicht klug und könnte sogar dazu führen, dass weniger Opfer überhaupt klagen.

Die SP-Fraktion unterstützt den Einzelantrag Feri Yvonne und den Einzelantrag Regazzi. Beide Anträge fordern den Einbezug des Kindeswohls. Das scheint uns sinnvoll zu sein, da bei häuslicher Gewalt ja oft auch Kinder mitbetroffen sind. Sollten diese Anträge keine Mehrheit finden, möchten wir festhalten, dass gemäss Artikel 11 Absatz 1 der Bundesverfassung der Staat allgemein dazu verpflichtet ist, die Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders zu schützen. Diese Pflicht gilt auch für Gerichte, wenn sie, wie in diesen Fällen, über allfällige Massnahmen, eine allfällige Verfahrenssistierung oder eine allfällige Kostenverteilung entscheiden. Und zur Beurteilung der Situation des Opfers gehören aus unserer Sicht zwingend auch die Interessen und Bedürfnisse allfällig mitbetroffener Kinder.