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Humbel Ruth · Nationalrat · 2018-09-19

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Auslöser dieser Motion ist die parlamentarische Initiative Humbel 17.441, "Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen". Die Kommission hat die parlamentarische Initiative am 16. Mai 2018 vorberaten. Sie wurde zugunsten dieser gleichlautenden Kommissionsmotion zurückgezogen.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Anpassung des KVG vorzulegen, damit Leistungen im Rahmen von Programmen der Patientensteuerung vergütet werden können, sofern diese auf eine klar definierte Patientengruppe beschränkt sind, zu einer Effizienz- und Qualitätssteigerung gegenüber Behandlungen ausserhalb dieser Programme führen und zwischen Leistungserbringern nach Artikel 35 KVG und Versicherern vereinbart werden.

Die enge Definition von nichtärztlichen Pflichtleistungen im KVG behindert die Entwicklung von Patientensteuerungsprogrammen, welche für chronischkranke Patienten und Patientinnen wie auch für unser Versorgungssystem einen Mehrnutzen bringen würden, und zwar aus der Optik der Behandlung wie der Optik der Kosten. Heute ist es beispielsweise nicht möglich, dass eine qualifizierte Pflegefachperson Koordinationsfunktionen übernimmt; jedenfalls würden ihre Leistungen von der Krankenversicherung nicht vergütet.

Mit der demografischen Entwicklung kommt es auch zu einer Zunahme von polymorbiden, pflegebedürftigen Menschen. Gleichzeitig verzeichnen wir einen Mangel an Hausärzten. In der Konsequenz muss das qualifizierte nichtärztliche Personal im Rahmen seiner erweiterten Ausbildung vermehrt Tätigkeiten übernehmen können, wozu Koordinations- und Steuerungsaufgaben gehören.

Die Krankenversicherer sind verschiedentlich dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie kein Interesse daran hätten, in Disease-Management-Programme für chronischkranke Menschen zu investieren. Es fehlt aber nicht am guten Willen, vielmehr fehlt die gesetzliche Grundlage.

Als Musterbeispiel eines Disease-Management-Programms wird gelegentlich das vom Kanton Waadt angebotene Diabetesprogramm erwähnt. Nichtärztliche Diabetesfachpersonen können da Steuerungsfunktionen übernehmen, was im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eben nicht geht. Die Krankenversicherer dürfen im heutigen [PAGE 1444] System ihren Versicherten kein solches Modell anbieten, weil die Instrumente für Versicherer im Sinne einer steuernden Leistungserbringung begrenzt sind und Diabetesfachpersonen, obwohl bestens qualifiziert, keine Koordinations- und Steuerungsfunktionen übernehmen können.

Deshalb ist es notwendig, für Steuerungsprogramme im KVG eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Im Rahmen solcher Programme können auch sinnvolle nichtkassenpflichtige Leistungen vergütet werden.

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherer drei Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

1. Die Steuerungsprogramme müssen auf eine klar definierte Patientengruppe beschränkt sein.

2. Sie müssen zu einer Effizienz- und Qualitätssteigerung hinsichtlich des Behandlungsresultats führen.

3. Zwischen Leistungserbringern und Versicherern muss eine vertragliche Vereinbarung vorliegen.

Die Kommission hat die Motion einstimmig, mit 22 zu 0 Stimmen, angenommen, und ich bitte Sie, ihrem einhelligen Antrag zu folgen.

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