Müller Philipp · Ständerat · 2018-09-19
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-19
Wortprotokoll
Ich bin mit diesem Ordnungsantrag nicht einverstanden. Die Motion ist sehr offen formuliert. Sie lässt also einiges an Spielraum zu, was ja letztlich dazu geführt hat, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme das entsprechend gewürdigt hat und die Motion zur Annahme beantragt.
Wir führten hier am 14. März 2018, also vor nicht allzu langer Zeit, im Rahmen einer Interpellation eine intensive Debatte zu genau diesem Thema. Die offene Formulierung ist das eine. Ich anerkenne, was der Ordnungsantragsteller, Kollege Jositsch, gesagt hat, dass die Revision der Strafprozessordnung im Tun ist. Nur, wenn die Kommission die Strafprozessordnung revidiert und nicht weiss, ob das Parlament überhaupt im Grundsatz beim Thema, das meine Motion beschlägt, mit Ja oder Nein entscheiden will, dann kann sie die Revision der Strafprozessordnung ja gar nicht entsprechend anpassen. Wenn Sie jetzt diese Motion in die Kommission nehmen, bevor das Parlament entschieden hat, dann frage ich Sie - ich bin ja nicht in der Kommission -: Was machen Sie denn in der Kommission mit dem Vorschlag, den ich eingebracht habe und den der Bundesrat zur Annahme empfiehlt? Sie wissen ja nicht, ob das Parlament im Grundsatz Ja oder Nein sagt zu diesem Motionstext. Also können Sie die Revision der Strafprozessordnung gar nicht entsprechend anpassen.
Ich finde, mit dieser offenen Formulierung wäre es im Sinne der Kommissionsarbeit im Zusammenhang mit der Strafprozessordnung sinnvoll, wenn man vorher den Willen des Parlamentes abfragen und erhalten würde, das heisst, wenn man wüsste, ob die Motion entsprechend ein Ja oder ein Nein erhält.
Ich betone nochmals: Der Bundesrat beantragt die Motion zur Annahme. Entsprechend bitte ich Sie, den Ordnungsantrag aus den von mir vorhin erwähnten Gründen abzulehnen.